Allein stehende Obdachlose mit besonderen sozialen Schwierigkeiten (z.B. ohne Einkommen, mit psychischen Problemen, Suchtproblemen) erhalten in speziellen Einrichtungen für diesen Personenkreis persönliche und finanzielle Hilfe.
Die persönliche Hilfe erstreckt sich auf Betreuung und Anleitung sowie Hilfestellung bei Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber Behörden, früheren Arbeitgebern usw., Bewerbungen, Wohnungssuche etc..
Die finanzielle Hilfe besteht neben der Übernahme der Kosten für die Einrichtung aus der Gewährung eines monatlichen Barbetrages zur persönlichen Verfügung und einmaliger Beihilfen. Einkommen und Vermögen des Bewohners ist für die Kosten des in der Einrichtung gewährten Lebensunterhaltes einzusetzen.
Eine Antragstellung erfolgt durch den Heimbewohner direkt beim Jugend- und Sozialamt.