Verwaltungshaushalt
Bestandteil des Haushaltsplans, in dem alle die laufenden Einnahmen und Ausgaben ausgewiesen werden, die vermögensunwirksam sind. Einnahmen des Verwaltungshaushalts sind z. B.:
- Steuereinnahmen,
- der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer,
- die Finanzausgleichszuweisungen für laufende Zwecke,
- Verwaltungs- und Benutzungsgebühren,
- privatrechtliche Benutzungsentgelte,
- Miet und Pachteinnahmen.
Zu den Ausgaben des Verwaltungshaushalts gehören z. B.:
- Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke,
- Zinseinnahmen,
- Ersätze für soziale Leistungen,
- Gewinnanteile aus Beteiligungen und von wirtschaftlichen Unternehmen, Konzessionsabgaben.
Das Gegenstück zum Verwaltungshaushalt ist der → Vermögenshaushalt.