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Verwaltungshaushalt

Bestandteil des Haushaltsplans, in dem alle die laufenden Einnahmen und Ausgaben ausgewiesen werden, die vermögensunwirksam sind. Einnahmen des Verwaltungshaushalts sind z. B.:

  • Steuereinnahmen, 
  • der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer, 
  • die Finanzausgleichszuweisungen für laufende Zwecke, 
  • Verwaltungs- und Benutzungsgebühren, 
  • privatrechtliche Benutzungsentgelte, 
  • Miet und Pachteinnahmen.

Zu den Ausgaben des Verwaltungshaushalts gehören z. B.: 

  • Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke, 
  • Zinseinnahmen, 
  • Ersätze für soziale Leistungen, 
  • Gewinnanteile aus Beteiligungen und von wirtschaftlichen Unternehmen, Konzessionsabgaben.

Das Gegenstück zum Verwaltungshaushalt ist der → Vermögenshaushalt.