Vermögenshaushalt
Bestandteil des Haushaltsplans, in dem alle die Einnahmen und Ausgaben ausgewiesen werden, die vermögenswirksam sind.
Zu den Einnahmen des Vermögenshaushalts gehören:
- die Zuführung vom Verwaltungshaushalt,
- Erlöse aus der Veräußerung von Vermögen und aus der Veräußerung von Beteiligungen,
- Entnahmen aus Rücklagen,
- Tilgungszahlungen für Darlehen, die die Gemeinde aus Mitteln des Vermögenshaushalts gewährt
- hat und aus Kapitaleinlagen für → Eigenbetriebe und → Zweckverbände.
- Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen (auch Spenden),
- Anliegerbeiträge u. ä. Entgelte,
- Einnahmen aus Kreditaufnahmen und inneren Darlehen.
Zu den Ausgaben des Vermögenshaushalts gehören:
- die Tilgung von Krediten und die Rückzahlung innerer Darlehen,
- Kreditbeschaffungskosten,
- Ausgaben für den Erwerb von Grundstücken/grundstücksgleichen Rechten und beweglichen Sachen,
- Bauinvestitionen,
- Kapitaleinlagen bei Eigenbetrieben und Zweckverbänden sowie Beteiligungen,
- Gewährung von Darlehen an Dritte (nur falls diese Gemeindeaufgaben erfüllen),
- Investitionsförderungsmassnahmen bzw. Zuschüsse und Zuweisungen an Dritte (zur Finanzierung
- von Investitionen),
- die Zuführung zu Rücklagen,
- die Deckung von Fehlbeträgen aus Vorjahren,
- die Zuführungen zum Verwaltungshaushalt und die - Verpflichtungsermächtigungen.
Das Gegenstück zum Vermögenshaushalt ist der → Verwaltungshaushalt.