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Kredite

Kapital, das bei Dritten oder aus → Sondervermögen mit Sonderrechnung aufgenommen wurde und zu dessen Rückzahlung die Gemeinde verpflichtet ist. Kredite dürfen nur unter strengen Voraussetzungen aufgenommen werden: es müssen alle anderen, wirtschaftlich zweckmäßigen Finanzierungsmöglichkeiten ausgeschöpft sein, der Kredit darf nur für → Investitionen, → Investitionsförderungsmaßnahmen oder → Umschuldung verwendet werden, und die Verpflichtungen aus dem Kredit dürfen die dauerhafte Leistungsfähigkeit der Gemeinde nicht gefährden (→ Verschuldungsgrenze).