Kalkulatorische Kosten
Kosten, die in dem betreffenden Haushaltsjahr nur kalkuliert, also nicht tatsächlich zu Ausgaben werden, bzw. Kosten, die betragsmäßig vom tatsächlichen Aufwand abweichen. Für → kostenrechnende Einrichtungen schreibt das kommunale Haushaltsrecht eine angemessene Veranschlagung der Abschreibungen und der Kapitalverzinsung im Verwaltungshaushalt vor.