werden von den Gemeindevertretern beschlossen und in der → Haushaltssatzung (seltener: in einer gesonderten Realsteuersatzung) festgeschrieben als Steuersätze für die → Realsteuern (→ Grundsteuer, → Gewerbesteuer). Das Hebesatzrecht gilt als wichtiger Bestandteil der kommunalen Autonomie.