Haushaltswirtschaftliche Sperre
kann dann vom Gemeindevorstand vorgenommen werden, wenn sich bei der Ausführung des Haushaltsplans erkennen lässt, dass → Fehlbeträge zu erwarten sind (d. h., die tatsächlichen Einnahmen sind geringer als die veranschlagten und/oder die tatsächlichen Ausgaben sind unerwartet höher als geplant). Ziel der haushaltswirtschaftlichen Sperre ist es, Ausgaben zu sparen.