Freie Spitze
Überschuss des → Verwaltungshaushalts, der dem → Vermögenshaushalt zugeführt werden muss, abzüglich der Deckung von Kreditbeschaffungskosten, ordentlichen Tilgungen und notwendigen Rücklagen. Die freie Spitze ist ein Maßstab für die → Finanzkraft einer Kommune, weil sie Auskunft darüber gibt, inwieweit die Gemeinde aus den laufenden Einnahmen des Verwaltungshaushalts heraus Vermögen bilden und inwieweit sie mit eigenen Mitteln Investitionen tätigen kann.