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Erschließungsbeiträge:

Beiträge, die von Grundstückseigentümern auf Basis örtlicher Satzungen nach dem Bundesbaugesetz erhoben werden müssen, um die Aufwendungen der Gemeinde bei der erstmaligen Herstellung einer Erschließungsanlage (z. B. Strasse, Weg, Kinderspielplatz) zu decken.