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Allgemeine Rücklage

soll die rechtzeitige Leistung von Ausgaben sichern (Betriebsmittel der Kasse). Dazu muss ein jederzeit greifbarer Sockelbetrag vorhanden sein, dessen Mindesthöhe länderweise unterschiedlich geregelt ist (i. d. R. zwischen 1 und 2% der Ausgaben des Verwaltungshaushalts nach dem Durchschnitt der drei dem Haushaltsjahr vorangegangenen Jahre).