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Sondersitzung des Gemeinderats am 23. Juli 2024 – Mit Abstimmungsergebnissen

In der Sondersitzung des Gemeinderats am 23. Juli werden die ausscheidenden Mitglieder des Gemeinderats verabschiedet sowie die neu- und wiedergewählten GR-Mitglieder eingeführt und verpflichtet. Außerdem auf der Tagesordnung: Die Abstimmung über den FDP-Antrag zur Absenkung der Hürde zur Gründung einer Fraktion, die Besetzung der Ausschüsse, die Wahl der Ortsvorsteher sowie die Bestellung der gemeinderätlichen Stellvertreter des Oberbürgermeisters.

©Stadt PforzheimFoto: Laura Schaier

Nach der Verabschiedung der ausscheidenden Mitglieder des Gemeinderats und der Einführung und Verpflichtung der neu- und wiedergewählten GR-Mitglieder, werden in der Sondersitzung noch folgende Tagesordnung behandelt:

TOP 2 – Vorlage S 0005: Abgelehnt

Absenkung der Hürde zur Gründung einer Fraktion - Fünfprozenthürde als Maßstab für veränderte Parteienlandschaft; hier: Antrag der FDP-Gemeinderatsfraktion vom 17.06.2024

Die FDP-Fraktion beantragt, die Hürde für die Zuerkennung des Fraktionsstatus von derzeit drei auf zwei Stadträte abzusenken. Dabei soll es keine Rolle spielen, ob es sich um zwei Stadträte derselben Liste oder ob es sich um einen Zusammenschluss zweier Stadträte unterschiedlicher Listen handelt. Fraktionen, die aus nur zwei Stadträten bestehen, sollen alle mit dem Fraktionsstatus verknüpften Rechte erhalten.

Begründung

Das Wahlergebnis der Kommunalwahl in Pforzheim hat zur Konstellation geführt, dass 16 von 40 Stadträten und den gegebenen Umständen fraktionslos wären. Andere Städte hätten bereits auf die veränderte Parteienlandschaft reagiert und die Mindestgröße für Fraktionen abgesenkt. Die Mindestgröße von zwei Stadträten für den Fraktionsstatus im Pforzheimer Gemeinderat entspräche der Fünf-Prozent-Hürde bei Bundestags- und Landtagswahlen und sei insofern angemessen.

Zur Vorlage S 0005

Geschäftsordnung des Gemeinderats der Stadt Pforzheim (0.2)

Abstimmungsergebnis

Antrag der CDU: 2er-Gruppierung zur Antragstellung berechtigen: Angenommen

In der Sitzung beantragt die CDU im Zusammenhang über die Diskussion über den Antrag der FDP (TOP 2), dass auch Zweier-Gruppierungen ein Antragsrecht haben sollten.

Abstimmungsergebnis

TOP 3 – Vorlage S 0001

Besetzung der Ausschüsse und sonstigen gemeinderätlichen Gremien

Die GR-Mitglieder einigen sich auf die Besetzung der Ausschüsse, des Ältestenrats sowie der Besetzung der sonstigen Gremien. 

Zur Vorlage S 0001

Die neue Besetzung der Ausschüsse und sonstigen Gremien, finden Sie im Laufe der Woche nach der Sitzung des Gemeinderats im Bürgerinformationssystem:

Ausschüsse

Sonstige Gremien

Ältestenrat

Nachtrag: Die CDU beantragt, keine Ausschüsse mit 12 Sitzen, sondern mit 13 Sitzen zu bilden. Abgestimmt wurde als erstes über den Antrag der CDU, die Ausschüsse auf 13 Sitze zu erhöhen. Dieser Antrag wurde mehrheitlich angenommen. Auch die Zahl der Mitglieder des Ältestenrats wurde auf 13 erhöht. Über die Besetzung der Ausschüsse wurde Einvernehmen erzielt.

Abstimmungsergebnisse

TOP 4 – Vorlage S 0002: Angenommen

Bestellung gemeinderätlicher Stellvertreter des Oberbürgermeisters

Die Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) sieht die Möglichkeit vor, für den Fall der Verhinderung des Oberbürgermeisters und aller Beigeordneten Mitglieder des Gemeinderats als Stellvertreter beziehungsweise Stellvertreterinnen des Oberbürgermeisters zu benennen. Erforderlich ist die Bestellung nach jeder Wahl des Gemeinderats.

Die CDU-Gemeinderatsfraktion stellt den Antrag,

a) Herrn Jörg Augenstein und

b) Herrn Dr. Hans-Ulrich Rülke

zu ehrenamtlichen stellvertretenden Oberbürgermeistern zu bestimmen. Jörg Augenstein erzielte bei der letzten Gemeindewahl die meisten, Dr. Hans-Ulrich Rülke die zweitmeisten Stimmen.

Zur Vorlage S 0002

Abstimmungsergebnis

TOP 5 – S 0003

Wahl der Ortsvorsteher und ihrer Stellvertreter für die Stadtteile Büchenbronn, Eutingen, Hohenwart, Huchenfeld und Würm

Gemäß der Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) werden die Ortsvorsteher und deren Stellvertretungen auf Vorschlag des jeweiligen Ortschaftsrates vom Gemeinderat gewählt. Die Ortschaftsräte der Ortsteile legen in den jeweiligen konstituierenden Ortschaftsratssitzungen in der KW 29 ihre Vorschläge für die Personen zur Wahl als Ortsvorsteher/in und die Stellvertretungen fest.

Die Mitglieder der Ortschaftsräte inklusive Ortsvorsteher im Bürgerinformationssystem