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Koordinierung

Beschreibung

Der Fachbereich Koordinierung ist zuständig für die zeitliche und räumliche Abstimmung geplanter und aktueller Baumaßnahmen der verschiedenen Bauträger im öffentlichen Verkehrsraum. Ziel ist es, baustellenbedingte Beeinträchtigungen des Straßenverkehrs möglichst zu vermeiden bzw. zu mindern.

Anträge für die im Zuge eines Bauvorhabens notwendige private Nutzung öffentlicher Verkehrsflächen können hier gestellt werden. Beispiele hierfür sind:

  • Aufstellung eines Gerüsts
  • Platzierung von Absetzmulden
  • Aufstellen von Baumaschinen wie z.B. Kräne etc.

Bei der Koordinierungsstelle kann darüber hinaus auch Anträge zur Aufgrabung einer Straße für die Verlegung von Versorgungsleitungen gestellt werden. Für die Inanspruchnahme öffentlicher Verkehrsflächen fallen grundsätzlich Gebühren an.

Für ein Bauvorhaben, das auf eine dauerhafte (längerfristige) Nutzung öffentlicher Verkehrsflächen ausgerichtet ist (auch Luftraum und Untergrund), wird ein privatrechtlicher Gestattungsvertrag benötigt. Eine dauerhafte Nutzung kann z.B. in Form von Balkonen, Erkern oder rückverankertem Verbau vorliegen. Für den hierfür notwendigen Gestattungsvertrag ist ein einmaliges Gestattungsentgelt gemäß der städtischen Gestattungsrichtlinien zu entrichten. Nähere Informationen hierzu enthalten Sie ebenfalls bei der Koordinierungsstelle.

Betreute Verfahren

Onlineantrag und Formulare