Sonderdienst für die Beratung unbegleiteter minderjähriger ausländischer Kinder und Jugendlicher
Barrierefreiheit
Die Beratung, Betreuung und Versorgung unbegleiteter minderjähriger Ausländer obliegt der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe.
In der Abteilung Soziale Dienste gibt es dazu einen Sonderdienst mit folgenden Aufgaben:
(vorläufige) Inobhutnahme als sozialpädagogische Schutzmaßnahme
Unterbringung des Kindes oder des/der Jugendlichen bei einer geeigneten Person oder in einer geeigneten Jugendhilfeeinrichtung
Sozialpädagogisches Clearingverfahren
Klärung des notwendigen Unterhalts und der Krankenhilfe
Mitwirkung in gerichtlichen Verfahren zur Bestellung eines Vormunds
Beratung der Vormünder bei Fragen der Erziehung
Einleitung und Begleitung erzieherischer und/oder integrativer Hilfen
Beratung und Unterstützung bei Fragen zu Schulbesuch und Ausbildung
Mitwirkung in Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz
Enge Kooperation mit diversen Fachstellen