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Sonderdienst für die Beratung unbegleiteter minderjähriger ausländischer Kinder und Jugendlicher

Barrierefreiheit

Die Beratung, Betreuung und Versorgung unbegleiteter minderjähriger Ausländer obliegt der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe.

In der Abteilung Soziale Dienste gibt es dazu einen Sonderdienst mit folgenden Aufgaben:

(vorläufige) Inobhutnahme als sozialpädagogische Schutzmaßnahme

Unterbringung des Kindes oder des/der Jugendlichen bei einer geeigneten Person oder in einer geeigneten Jugendhilfeeinrichtung

Sozialpädagogisches Clearingverfahren

Klärung des notwendigen Unterhalts und der Krankenhilfe

Mitwirkung in gerichtlichen Verfahren zur Bestellung eines Vormunds

Beratung der Vormünder bei Fragen der Erziehung

Einleitung und Begleitung erzieherischer und/oder integrativer Hilfen

Beratung und Unterstützung bei Fragen zu Schulbesuch und Ausbildung

Mitwirkung in Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz

Enge Kooperation mit diversen Fachstellen