Privatanzeige - Ordnungswidrigkeit im ruhenden Verkehr
Wenn ein Fahrzeug ordnungswidrig abgestellt wurde, können Sie eine Privatanzeige erstatten.
Zuständige Verwaltungsstellen
Voraussetzungen
Ein Fahrzeug wurde ordnungswidrig abgestellt (z. B. Parken im Haltverbot, an Feuerwehrzufahrten, in Bewohnerparkgebiet ohne Bewohnerparkausweis etc.)
Verfahrensablauf
Bitte füllen Sie das Online-Formular für Privatanzeigen vollständig aus. Der Anzeige müssen ein bzw. mehrere Beweisfoto/s beigefügt werden, auf denen erkennbar ist:
- Übersichtsaufnahme des Fahrzeugs
- Kennzeichen des Fahrzeugs
- Einschlägige Beschilderung oder Markierung
Nur unter diesen Voraussetzungen können Anzeigen bearbeitet werden.
Sie können die Anzeigen auch per Post oder E-Mail an privatanzeige@pforzheim.de zusenden.
Bei einem Versand per E-Mail wird die Dateiform "PDF" empfohlen.
Da die übermittelten Daten manuell eingepflegt und gespeichert werden müssen, darf die gesamte Mail nicht mehr als 3 MB haben und darf pro Mail nur eine Anzeige erfolgen.
Fristen
Keine
Erforderliche Unterlagen
- Beweisfotos
Kosten
Keine
Hinweise
Womit muss ich rechnen, wenn ich eine Privatanzeige erstatte?
- Als Anzeigeerstatter/-in bezeugen Sie die begangene Ordnungswidrigkeit.
- Bei einer Akteneinsicht ist Ihr Name und Ihre Adresse für den Betroffenen (angezeigte Person) oder ggf. einen Verteidiger ersichtlich.
- Sollte es zu einer Gerichtsverhandlung kommen, müssen Sie mit einer Vorladung als Zeuge/-in vor das Amtsgericht rechnen.
Wir bitten um Verständnis, dass wir auf E-Mails mit Privatanzeigen aufgrund deren Vielzahl grundsätzlich keine Rückmeldung geben können.
Rechtsbehelf
Keine
Freigabevermerk
Stadt Pforzheim, 27.10.2022