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Brandschutzberatung

Beratung insbesondere von Architekten, Bauherren, Fachingenieuren, Behörden und Institutionen, aber auch von Privatpersonen in allen Fragen des "baulichen -, betrieblichen-, organisatorischen- und anlagentechnischen Brandschutzes". Beratungen, die nicht im Zusammenhang stehen mit laufenden baurechtlichen oder anderweitigen Genehmigungsverfahren, sind kostenpflichtig. Ebenso ausgenommen von der Kostenpflicht sind zeitlich begrenzte telefonische Auskünfte.

Zuständige Verwaltungsstellen

Freigabevermerk

Stadt Pforzheim