Biotoppflege
Biotope sind Lebensstätten von Tieren und Pflanzen mit einheitlichen Standorteigenschaften. In Biotopen leben besondere, an den Biotop angepasste Tier- und Pflanzengemeinschaften. Als Biotope werden z.B. Trockenrasen, Moore, Nasswiesen, Streuobstwiesen, bestimmte Laubwald-Typen bezeichnet. Biotope unterliegen Entwicklungsprozessen, die, wenn sie ungestört verlaufen, in einem Endstadium enden. Dieses Endstadium ist in unserer Klimaregion bis auf wenige Ausnahmen der Laubwald. Da der Naturschutz das Anliegen verfolgt, eine möglichst große Artenvielfalt zu erhalten, müssen im Bereich von seltenen und/oder besonders wertvollen Biotopen bestimmte Pflegemaßnahmen durchgeführt werden, um den Entwicklungsprozess zum Wald aufzuhalten und um so den Bestand vieler heimischer Arten zu sichern. Zu den möglichen Pflegemaßnahmen gehören das Entfernen von Gehölzen, um z.B. Trockenrasen-Standorte wieder zu besonnen, oder das Ausheben von Tümpeln, um die Verlandung zu verhindern.
Naturschutzmaßnahmen als übergeordneter Begriff beinhalten die Biotoppflege und darüber hinaus weitere Maßnahmen, die dem Schutz und der Entwicklung der Natur dienen. Beispiele hierfür sind die Anlage neuer Stillgewässer, das Anpflanzen von Vogelschutz-Hecken, die naturnahe Umgestaltung von ausgebauten Fließgewässern und vieles mehr. Naturschutzmaßnahmen werden nach dem Naturschutzgesetz als Ausgleich erforderlich bei erheblichen Eingriffen in Natur und Landschaft. Im Stadtkreis Pforzheim ist das Amt für Umweltschutz für diese Aufgaben zuständig. Personen, die auf ihren privaten Grundstücken entsprechende Maßnahmen durchführen wollen, können durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dieses Amts beraten werden.
Zuständige Verwaltungsstellen
Voraussetzungen
Verfahrensablauf
Freigabevermerk
Stadt Pforzheim