Welte, Franz (katholisch)
Franz Welte ist am 16.12.1906 in Freiburg geboren. Er wird am 16.3.1930 zum Priester ordiniert und ist dann Vikar in Herbolzheim, ab 1933 Kaplan in Pforzheim in der Pfarrei St. Franziskus. Er ist Leiter des Bund Neudeutschland und organisiert noch 1936 Zeltlager der katholischen Jugend, obwohl im Juli 1935 katholische Jugendvereine in Baden aufgelöst und alle - außer religiöse - Betätigungen, also auch Wanderungen, Fahrten, Freizeiten usw. verboten sind.
Er wird - wohl im Zusammenhang mit der von der NSDAP initiierten Kampagne von angeblichen Sittlichkeitsverbrechen katholischer Geistlicher - Mitte 1937 bei einer Gruppenstunde verhaftet mit dem Vorwurf der sexueller Belästigung von drei Kindern zwei Jahre zuvor. Der Vorwurf wird von damaligen Jugendlichen vehement bestritten. Nach seiner Verhaftung sitzt er bis 22.12.1938 in Untersuchungshaft. Sein Nachfolger in Pforzheim wird Kurt Habich - siehe dort. Zum Zeitpunkt des Prozesses vor dem Amtsgericht Pforzheim am 27.6.1939 ist er in Oberharmersbach im Ortenau-Kreis tätig. Die Strafe von 1 Jahr und 5 Monaten Haft ist durch die Untersuchungshaft abgegolten. In einem Schreiben des Freundeskreises Kurt Habich wird „der heimliche und offene Widerstand gegen das Nazireich in Pforzheim“ dargestellt und darauf hingewiesen:“Bekannte und dazu besonders mutige Persönlichkeiten sind die damaligen Vikare Habich, Welte und Kiesel. Alle drei Priester waren Häftlinge des Konzentrationslagers Dachau“. Ein Aufenthalt von Franz Welte im KZ Dachau ist nicht belegt.
Über seine Tätigkeit in der Diözese Passau ab 1939 und dann ab 1941 beim Ordinariat in Freiburg gibt es nur vage Hinweise. 1942 pressen ihn die Nazis als Sanitätssoldat zur Wehrmacht, als Todesdatum und Todesort sind der 29.1.1943 bei Stalingrad angegeben.
Quellen:
Schimanek S. 221 ff.;
Rundschreiben Freundeskreis Kaplan Kurt Habich, Pforzheim, 5.11.1993 und Mai 1994 (unveröffentl.) (Archiv Brändle);
Erzbischöfliches Ordinariat Freiburg, Archiv: Personal-Karteikarte u. Nekrolog-Eintrag Franz Welte;
Urteil des Amtsgerichts Pforzheim vom 27.6.1939;
Archiv KZ-Gedenkstätte Dachau 20.6.2018
GLA KA 507 – 7680