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Auskunft aus der Kaufpreissammlung

Kaufpreissammlung

  • In die Kaufpreissammlung werden alle beurkundeten Verträge anonymisiert aufgenommen, durch die sich jemand verpflichtet, Eigentum an einem Grundstück gegen Entgelt, auch im Wege des Tausches, zu übertragen.
  • Weitere wertrelevante Merkmale zum Grundstück und Gebäude werden erhoben und erfasst. Die einzelnen Kaufpreise werden hinsichtlich verschiedener Kennzahlen ausgewertet.
  • Die Kaufpreissammlung bildet die Grundlage für die Ermittlung von Bodenrichtwerten, die Ableitung von wertrelevanten Daten und die Erstellung von Verkehrswertgutachten.

Auskunft aus der Kaufpreissammlung

Antrag auf Auskunft aus der Kaufpreissammlung 

Mindestgebühr 125 €.

In einer gebührenpflichtigen Auskunft aus der Kaufpreissammlung werden Vergleichsfälle zusammengestellt, die mit einem vom Antragsteller beschriebenen Bewertungsobjekt direkt oder indirekt vergleichbar sind.

Antragsberechtigt sind öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige bzw. wer ein berechtigtes Interesse und eine sachgerechte Verwendung der Daten nachweisen kann (Gutachterausschussverordnung § 13).