Ziele der Planung:
Mit diesem Bebauungsplan sollen die Empfehlungen der Vergnügungsstättenkonzeption rechtsverbindlich umgesetzt werden. Indem beginnende Trading-Down-Prozesse (Abwertungsprozesse) in den Randlagen der Innenstadt gestoppt werden, sollen die Voraussetzungen für die Aufwertung der Innenstadt geschaffen werden.