Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB
Auslegung von 19.09.2022 bis 07.10.2022
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wird in Form einer Offenlage der Vorentwurfsunterlagen durchgeführt. Die Öffentlichkeit hat die Möglichkeit, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung während der Öffnungszeiten oder nach telefonischer Anmeldung (Tel. 39-2477) im Planungsamt der Stadt Pforzheim (Technisches Rathaus, Östliche Karl-Friedrich-Straße 4-6, Flur 5. OG) zu unterrichten und während dieser Frist zu äußern.
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zu dem Entwurf schriftlich, auch per E-Mail oder während der Öffnungszeiten zur Niederschrift vorgebracht werden.
Worum es geht:
Das Ziel des Bebauungsplanes ist die Schaffung der planungsrechtlichen Grundlagen zum Bau eines Wohngebäudes.
Zeichnerischer Teil:
- Bebauungsplanentwurf 234 KB
Textteil:
- Textliche Festsetzungen 554 KB
- Begründung 434 KB
Ergänzende Informationen:
- Fachbeitrag Artenschutz 691 KB
- Fachbeitrag Schall 932 KB
Beteiligung:
- Beteiligungsformular 518 KB
