Zum Inhalt springen
  • Leichter Schneefall 1 °C
  • Kontrast
  • Leichte Sprache

Bebauungsplan "Sondergebiet Am Hauptgüterbahnhof 4"

Rechtskräftige Satzung

Satzungsnummer 782

rechtskräftig seit 22.07.2022

Worum es geht:

Das Ziel des Bebauungsplanes ist die Schaffung der planungsrechtlichen Grundlagen zur Verlagerung eines Lidl-Marktes an den Standort "Am Hauptgüterbahnhof 4".