Die Satzung tritt mit Bekanntmachung am 24.03.2016 rückwirkend zum 30.05.2014 in Kraft (§ 10 (3) BauGB und § 74 (7) LBO).
Worum es geht:
Das Ziel des Bebauungsplan ist die planungsrechtliche Sicherung als Gewerbegebiet, um Neuansiedlungen rechtssicher steuern und Fehlentwicklungen verhindern zu können.
Die Bestandteile des Bebauungsplan können als PDF-Dateien heruntergeladen werden.