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Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Feuerwache Ost - Dreschplatz", Eutingen

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Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 (1) Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Gemeinderat der Stadt Pforzheim hat am 21.07.2026 die Aufstellung der Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan “Feuerwache Ost – Dreschplatz”, Eutingen, beschlossen.

Die Grenze des Bebauungsplanes ist im nachfolgenden Übersichtsplan nachrichtlich wiedergegeben. Maßgebend für den Geltungsbereich ist allein die zeichnerische Festsetzung im Bebauungsplan.

Verfahren: 

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan wird nach § 13 a (1) BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren aufgestellt. Eine Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB wird nicht durchgeführt. 

Ziele der Planung: 

Das Ziel des Bebauungsplanes ist die Planung eines gemeinsamen Standorts für die Abteilung Eutingen der Freiwilligen Feuerwehr und die Berufsfeuerwehr unter Berücksichtigung der verkehrlichen, städtebaulichen und naturräumlichen Rahmenbedingungen auf dem Eutinger Inselareal. 

Bekanntmachung: