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Neue Car-Sharing Kampagne in Pforzheim

Mehr Platz für „geteilte“ Mobilität

Ein Parkplatz mit einem Grünen, großen Aufkleber auf dem Boden. Im Hintergrund sind Bäume zu sehen.
Ein Bodenaufkleber auf dem Car-Sharing-Parkplatz am Bahnhof in Eutingen.
© Stadt PforzheimFoto: Clara Kondziella

Die Nachfrage ist groß und das Angebot wächst: Die Anzahl der Car-Sharing-Standorte in Pforzheim steigt stetig. Insgesamt stehen bereits 49 Stellplätze an 27 Standorten exklusiv für die geteilte Mobilität zur Verfügung, zwei weitere befinden sich derzeit in der Planung. Um auf das Angebot aufmerksam zu machen, hat das Sachgebiet Mobilität und Verkehr des Grünflächen- und Tiefbauamtes eine Plakatkampagne ins Leben gerufen. „Insgesamt 60 Plakate rund um das Thema Carsharing werden aktuell im Stadtgebiet aufgehängt“, so Abteilungsleiter Christoph Schulze. „Wir wollen damit nicht nur auf das Angebot aufmerksam machen, sondern gleichzeitig auch auf die Beschilderung dieser Car-Sharing-Parkplätze.“ Vielen Bürgerinnen und Bürgern sind die gemäß Straßenverkehrsordnung (StVO) angeordneten, offiziellen Schilder unbekannt und halten sie für reguläre Parkplätze. Zur Verdeutlichung der Regelung werden außerdem Bodenaufkleber an denjenigen Car-Sharing-Stellplätzen angebracht, an denen aktuell eine häufige Fehlnutzung zu beobachten ist.

Car-Sharing

Beim Car-Sharing teilen sich mehrere Personen ein Auto. Interessierte registrieren sich hierfür bei einem entsprechenden Anbieter und buchen über diesen ein Auto, das sie dann für einen bestimmten Zeitraum nutzen können. Nach der Nutzung wird das Fahrzeug wieder auf einem dafür vorgesehenen Parkplatz abgestellt, wo es der nächste Nutzer mieten kann.

Weitere Informationen zum Car-Sharing in Pforzheim finden Interessierte unter folgendem Link: www.pforzheim.de/stadt/mobilitaet/car-sharing

Zentrale Verfügbarkeit

Damit die Fahrzeuge für alle Nutzerinnen und Nutzer möglichst zentral und flexibel erreichbar sind, werden regelmäßig potenzielle Standorte für Car-Sharing-Stellplätze geprüft. Ist eine Fläche geeignet, wird diese im nächsten Schritt gekennzeichnet und für potenzielle Anbieter reserviert. Diese statten die Parkplätze dann mit Fahrzeugen aus.

Kennzeichnung von Car-Sharing Parkflächen

Früher erlaubte das klassische Verkehrszeichen 314 mit einem weißen „P“ auf blauem Grund das Parken für alle. Ein wichtiges Detail hat diese Regel jedoch geändert: Seit der Verkehrsrechtsnovelle im Jahr 2020 gibt es das offizielle Zusatzzeichen „Car-Sharing“: ein stilisiertes, mittig geteiltes Auto, umgeben von vier Personen-Silhouetten. In Kombination mit dem blauen Parkplatzschild bedeutet dies, dass diese Fläche rein rechtlich ausschließlich für registrierte Car-Sharing-Fahrzeuge reserviert ist.

Das gilt an Car-Sharing Parkplätzen

Um sicherzustellen, dass Car-Sharing-Parkplätze ordnungsgemäß für dafür vorgesehene Fahrzeuge genutzt werden, setzt die Stadtverwaltung auf verstärkte Aufklärung. „Weil die Bedeutung des entsprechenden Zusatzschildes häufig missverstanden wird, wollen wir gezielt mit Plakaten und Bodenaufklebern an den Schwerpunktbereichen vor Ort informieren und aufklären“, so Schulze. „Private Pkw dürfen diese Stellplätze nicht nutzen, auch nicht für privat organisierte Fahrgemeinschaften.“

Die Standorte müssen für die Fahrzeuge der Anbieter verlässlich frei bleiben. Lediglich Fahrzeuge mit einem gut sichtbaren Car-Sharing-Ausweis sind hier zum Parken berechtigt. Für unberechtigtes Parken werden Geldbußen ab 55 Euro fällig.