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Aussichtsturm Büchenbronn erhält massive Absperrung

Stadt bereitet denkmalgerechte Sanierung des historischen Bauwerks vor

© Stadt PforzheimFoto: Stefan Tetting

Der Büchenbronner Aussichtsturm ist seit wenigen Tagen vollständig mit einer massiven Einhausung abgesperrt. Die neue Sicherung besteht aus einem sogenannten „Protect-System“: Aluminiumplatten wurden an einem vier Meter hohen Baugerüst rund um den Turm verankert. Die Absperrung bleibt bestehen, bis das historische Bauwerk denkmalgerecht saniert werden kann. Bislang war der Aussichtsturm mit einem Bauzaun gesichert. Dieser wurde jedoch wiederholt beschädigt oder geöffnet. Dadurch verschafften sich Personen trotz der bestehenden Sperrung unbefugt Zutritt zum Turm. Um ihrer Verkehrssicherungs- und Betreiberpflicht nachzukommen, hat sich die Stadt Pforzheim deshalb für eine deutlich widerstandsfähigere Absperrung entschieden, wie sie auch bei größeren Bauvorhaben eingesetzt wird.
„Die Sperrung dient dem Schutz der Bürgerinnen und Bürger“, betont Baubürgermeister Tobias Volle. Solange die Sanierung nicht erfolgt sei, dürfe kein Risiko eingegangen werden. „Sicherheit hat hier eindeutig Vorrang“, so Volle weiter. „Zugleich ist der Büchenbronner Aussichtsturm ein bedeutendes Kulturdenkmal und ein Wahrzeichen des Stadtteils. Unser Ziel ist es, dieses besondere Bauwerk denkmalgerecht zu erhalten und langfristig wieder für die Öffentlichkeit zugänglich zu machen.“
Der 1883 errichtete und circa 25 Meter hohe Aussichtsturm wurde aufgrund erheblicher statischer Mängel gesperrt. Untersuchungen hatten unter anderem starke Deformationen sowie Korrosionsschäden an Stahlbauteilen ergeben. Eine Wiedereröffnung ist daher erst nach einer umfassenden Sanierung möglich.
Die Sanierungsplanung soll im Herbst beziehungsweise Winter 2026 beauftragt werden. Auf dieser Grundlage soll bis Mitte 2027 ein Sanierungskonzept erarbeitet und eng mit dem Landesamt für Denkmalpflege abgestimmt werden. Nach Abschluss der Planung soll der Gemeinderat über die denkmalgerechte Sanierung entscheiden. Auf Grundlage dieses Beschlusses können anschließend Fördermittel beantragt werden. Vorbehaltlich der erforderlichen Haushaltsbeschlüsse und der Bewilligung der Fördermittel ist die bauliche Umsetzung für das Jahr 2028 vorgesehen.