Die Abstimmungsergebnisse werden zeitnah nach der jeweiligen Sitzung den einzelnen Tagesordnungspunkten hinzugefügt. Außerdem übertragen wir die Berichterstattung aus unserem Liveticker auf Mastodon in die jeweiligen Tagesordnungspunkte.
Sitzung des Gemeinderats am 21. Juli 2026
Verleihung des "Internationalen Pforzheimer Friedenspreises" im Dreijahresrhythmus | Neubau Campus Buckenberg | Neubau der Feuerwache-Ost in Eutingen
TOP 3 – Vorlage S 0824
Verweisung der Anträge von Fraktionen und Gruppierungen
Folgende Anträge aus den Fraktionen und Gruppierungen werden in die Ausschüsse verwiesen:
- CDU-Fraktion: Frühere Eröffnung des Weihnachts- und Mittelaltermarkts ab 2026
- BA-Fraktion: Vorlage eines verkehrlichen Gesamtkonzepts zur Landesgartenschau – Prüfung leistungsfähiger Verkehrsmaßnahmen einschließlich der Westtangente
- SPD-Fraktion: Einführung eines Pilotprojekts „Qualifizierte Kinderbetreuung bei kommunalen Sitzungen“
- SPD-Fraktion: Änderung der Entschädigungssatzung – § 1 Abs. 5 und Abs.6 (Kinderbetreuung und Pflege)
- SPD-Fraktion: Prüfung von Maßnahmen zur Begrünung, Baumbepflanzung und Beschattung von Plätzen im Stadtgebiet als Beitrag zur Klimaanpassung
- Grüne Liste-Gruppierung: Hitzeschutzkonzept für pädagogische Einrichtungen
- SPD-Fraktion und GRÜNE/WiP/Die LINKE-Fraktion: Gedenktafel Bücherverbrennung
- SPD-Fraktion: Überprüfung der Raumtemperaturen in Kindertagesstätten und Schulen sowie Erarbeitung eines Maßnahmenkonzepts zum Schutz vor Hitze
TOP 4 – Vorlage S 0820
Ehrenamtliche Richter/innen in der Sozialgerichtsbarkeit hier: Aufstellung einer Vorschlagsliste für die Amtsperiode ab 01.01.2027
Antrag Personal- und Hauptamt:
Aufstellung einer Vorschlagsliste für die Berufung ehrenamtlicher Richter/innen am Sozialgericht für die Geschäftsjahre 2027-2031.
Die fünfjährige Amtszeit der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter am Sozialgericht endet zum Jahresende 2026. Für die neu beginnenden Amtsperiode ab 2027 soll die Stadtverwaltung eine neue Vorschlagsliste vorlegen. Neben neuen Kandidatinnen und Kandidaten sollen auch bisherige ehrenamtliche Richterinnen und Richter berücksichtigt werden, sofern sie ihre Tätigkeit fortsetzen möchten.
TOP 5 – Vorlage S 0779
Windenergie auf Pforzheimer Gemarkung
Antrag der Stadtverwaltung:
Der Gemeinderat befasst sich mit der Haltung der Stadtverwaltung zu den geplanten Vorranggebieten für Windenergie auf Pforzheimer Gemarkung und im unmittelbaren Umfeld der Stadt. Die Verwaltung spricht sich gegen diese festgelegten bzw. weiterverfolgten Gebiete aus, da dort unter anderem der Trinkwasser- und Grundwasserschutz, Natur- und Artenschutz, das Landschaftsbild, die Naherholung sowie die Wohnqualität erheblich betroffen wären. Die Verwaltung soll diese Position auch in den weiteren Planungs- und Genehmigungsverfahren vertreten. Über die Nutzung städtischer Grundstücke für Windenergieprojekte soll weiterhin jeweils der Gemeinderat im Einzelfall entscheiden.
Hintergrund
Im Rahmen des Teilregionalplans Windenergie hat der Regionalverband Nordschwarzwald den gesetzlichen Auftrag, Vorranggebiete für die Windenergienutzung in einem Umfang festzulegen, der die bundes- und landesrechtlichen Flächenziele erfüllt. Davon sind auch Flächen auf Pforzheimer Gemarkung und im direkten Umfeld der Stadt betroffen. Hierzu zählen unter anderem Flächen zwischen Huchenfeld und Hohenwart sowie in den Bereichen Kieselbronn/Neulingen/Ölbronn-Dürrn/Pforzheim, Niefern-Öschelbronn/Pforzheim, Engelsbrand/Pforzheim und Friolzheim/Pforzheim/Tiefenbronn/Wimsheim. Die Stadt Pforzheim hat sich bereits im Beteiligungsverfahren frühzeitig mit einer eigenen Stellungnahme vom 26.09.2025 kritisch zu den betroffenen Flächen positioniert. Diese Bewertung wird durch die Stellungnahmen der Ortsverwaltungen sowie der Stadtwerke Pforzheim unterstützt. Die Stadt sieht bei mehreren geplanten Vorranggebieten je nach Standort unterschiedliche, konkrete Konflikte, unter anderem beim Trinkwasser- und Grundwasserschutz, beim Natur- und Artenschutz, beim Landschaftsbild sowie bei der Naherholung und der Wohnqualität.
TOP 6 – Vorlage S 0768
Beschaffung von Leasingfahrzeugen ab dem Jahr 2027
Antrag der Technischen Dienste:
Der Gemeinderat entscheidet über die Neuausschreibung der Leasingverträge für die Dienstfahrzeuge der Stadtverwaltung. Insgesamt sollen 83 Fahrzeuge neu ausgeschrieben und für vier Jahre neu geleast werden. Dabei soll die Elektroflotte weiter ausgebaut werden: Künftig sollen zusätzlich zu den bereits 21 vorhandenen Elektrofahrzeugen weitere 20 Dienstfahrzeuge mit Elektroantrieb geleast werden. Damit setzt die Stadt ihr Elektromobilitätskonzept um und erfüllt die gesetzlichen Vorgaben für eine klimafreundliche Fahrzeugbeschaffung.
Zur Vorlage S 0768
TOP 7 – Vorlage S 0819
Unterrichtung des Gemeinderats über Prüfungsbericht der Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg
Mitteilungsvorlage des Rechnungsprüfungsamts:
Die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg hat in der Zeit vom 17.02. bis 23.06.2025 die Prüfung der Jahresabschlüsse 2019 bis 2023 der Stadt Pforzheim sowie der Eigenbetriebe Pforzheimer Verkehrs- und Bäderbetriebe, Stadtentwässerung Pforzheim sowie Wirtschaft und Stadtmarketing Pforzheim durchgeführt. Der Gemeinderat ist über den wesentlichen Inhalt des Prüfungsberichts zu unterrichten. Der Bericht soll grundsätzlich öffentlich beraten werden. Sofern schutzwürdige Interessen Einzelner oder das öffentliche Wohl betroffen sind, muss die Behandlung nichtöffentlich erfolgen.
TOP 8 – Vorlage S 0787
Auflösung des temporär gebildeten Akteneinsichtsausschusses zur ORNAMENTA 2024
Antrag der Stadtverwaltung:
Der vom Gemeinderat beschlossene temporäre Akteneinsichtsausschuss zur ORNAMENTA 2024 soll aufgelöst werden. Die Verwaltung hatte die Voraussetzungen für die Akteneinsicht geschaffen. Lediglich ein Ausschussmitglied hat einmalig das Akteneinsichtsrecht in Anspruch genommen. Eine weitere Akteneinsichten wurde nicht beantragt. Aus diesem Grund gilt das Verfahren mangels weiterer Inanspruchnahme als abgeschlossen. Ein Abschlussbericht liegt nicht vor. Die Stadtverwaltung informiert die Mitglieder über die Auflösung des Ausschusses.
Hintergrund:
In der Sitzung des Gemeinderates vom 18.02.2025 wurde auf Antrag der Gruppierung Sarow Liste/Die Gerechtigkeitspartei die Einrichtung eines Akteneinsichtsausschusses zur ORNAMENTA 2024 beschlossen. Ziel des Ausschusses war es, Entscheidungen sowie die Verwendung öffentlicher Gelder im Zusammenhang mit der Vorbereitung und Durchführung der ORNAMENTA 2024 und der Gründung der ORNAMENTA GmbH nachzuvollziehen und dem Gemeinderat abschließend einen Abschlussbereit vorzulegen. Die Verwaltung hat folglich die organisatorischen Voraussetzungen für die Akteneinsicht geschaffen. Der Ausschuss hat diese Möglichkeit jedoch nur in begrenztem Umfang genutzt. Weitere Termine zur Akteneinsicht oder Aktivitäten des Ausschusses fanden nicht statt. Ein Abschlussbericht liegt nicht vor. Die Verwaltung empfiehlt daher, den zeitlich begrenzt eingerichteten Akteneinsichtsausschuss formal aufzulösen.
TOP 9 – Vorlage S 0758
Ersatzneubau Herrenstrietsteg
Antrag des Grünflächen- und Tiefbauamts:
Der Gemeinderat soll den Ersatzneubau Herrenstrietsteg als Aluminiumfachwerkbrücke beschließen. Ziel ist es, die Fuß- und Radwegeverbindung zwischen der Herrenstrietsiedlung und dem Gewerbegebiet Brötzinger Tal sowie die Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr wiederherzustellen. Die Kostenschätzung beläuft sich auf 750.000 Euro. Die Finanzierung soll über Haushaltsmittel erfolgen, zudem ist eine Förderung beantragt.
TOP 10 – Vorlage S 0772
Neuerlass einer städtischen Baumschutzsatzung
Antrag des Grünflächen- und Tiefbauamts:
Pforzheim verabschiedet eine Baumschutzsatzung, die alle Gehölze, welche einen baumartigen Charakter aufweisen und einen wichtigen Teil der Stadtbegrünung darstellen, unter Schutz stellt. Da die Baumschutzsatzung zusätzliche Tätigkeiten mit sich bringt, soll zudem eine zusätzliche Vollzeitstelle im kommenden Stellenplan berücksichtigt werden.
Hintergrund:
Der Gemeinderat hatte die Verwaltung beauftragt, eine Baumschutzsatzung zu erarbeiten. Zudem hatte der Rat dem Beschluss des Klimaaktionsplans zugestimmt, in dem unter anderem auch eine Baumschutzsatzung Bestandteil ist. Mit einer Baumschutzsatzung sollen die Vorrausetzungen festgeschrieben werden, unter denen Bäume im Stadtgebiet gefällt werden dürfen. Damit soll vor allem der für das Stadtbild und Stadtklima so wichtige alte Baumbestand geschützt werden.
TOP 11 – Vorlage S 0807
Einberufung der Versammlung der Jagdgenossenschaft Pforzheim
Antrag Vermessungs- und Liegenschaftsamt:
- Der Gemeinderat soll die Verwaltung beauftragen, unverzüglich eine Versammlung der Jagdgenossenschaft einzuberufen.
- Der Gemeinderat legt die Tagesordnungspunkte für die Versammlung fest.
- Er stimmt zu, die Verwaltung der Jagdgenossenschaft für weitere sechs Jahre zu übernehmen, sofern die Versammlung der Jagdgenossenschaft dies beschließt.
- Sofern die Versammlung der Jagdgenossenschaft zustimmt, soll der Oberbürgermeister die laufenden Verwaltungsaufgaben der Jagdgenossenschaft übernehmen.
- Sofern die Versammlung der Jagdgenossenschaft die Verwaltung für weitere sechs Jahre auf den Gemeinderat überträgt, trifft der Gemeinderat die folgenden Grundsatzentscheidungen im Sinner einer Vorentscheidung. Diese werden der Versammlung der Jagdgenossenschaft zur Beschlussfassung vorgelegt und anschließend umgesetzt.
- Die bisherige Einteilung der Jagdreviere (Jagdbögen) wird angepasst.
- Die Jagdbezirke der Jagdgenossenschaft und der Stadt Pforzheim sollen weiterhin gemeinsam verpachtet werden. Die Grundlage bildet die angepasste Einteilung der Jagdreviere.
- Die Neuverpachtung des gemeinschaftlichen Jagdbezirks ab 2027 erfolgt nach den festgelegten Vergabekriterien und Pachtbedingungen.
- Die Zuständigkeit für die Verpachtung des gemeinschaftlichen Jagdbezirks wird auf den Gemeinderat übertragen.
- Die Satzung der Jagdgenossenschaft Pforzheim wird entsprechend angepasst.
6. Sofern die Versammlung der Jagdgenossenschaft der Übertragung der Verwaltung auf den Gemeinderat und den vorgesehenen Grundsatzentscheidungen zustimmt, wird der Oberbürgermeister beauftragt, die Neuverpachtung des Jagdbezirks ab 2027 vorzubereiten und durchzuführen sowie dem Gemeinderat einen Vergabevorschlag vorzulegen.
Hintergrund:
Die am 22.04.2026 durchgeführte Versammlung der Jagdgenossenschaft Pforzheim zur Vorbereitung der Jagd-Neuverpachtung 2027 muss aufgrund eines Formfehlers bei der Einladung wiederholt werden. Der Gemeinderat soll daher die erneute Versammlung einberufen und die erforderlichen Grundsatzentscheidungen vorbereiten, damit die neuen Jagdpachtverträge rechtssicher abgeschlossen werden können.
Die Tagesordnung und die vorgesehenen Grundsatzentscheidungen entsprechen weitgehend den bereits am 22.04.2026 beratenen Punkten. Da die damalige Einladung nicht formgerecht erfolgte, müssen die Beschlüsse vorsorglich erneut gefasst werden. Sie sind Voraussetzung dafür, dass der gemeinschaftliche Jagdbezirk der Jagdgenossenschaft weiterhin gemeinsam mit den städtischen Jagdbezirken verpachtet werden kann.
Die geplanten Änderungen bei der Neuverpachtung berücksichtigen die vom Gemeinderat beschlossenen Ziele für den Stadtwald Pforzheim. Die Entscheidung über die Verpachtung der städtischen Eigenjagdbezirke ist nicht Bestandteil dieser Vorlage.
TOP 12 – Vorlage S 0757
Beteiligung der Stadt Pforzheim an der Schwarzwald Musikfestival gGmbH
Antrag Kulturamt:
- Die Stadt Pforzheim tritt der Schwarzwald Musikfestival gGmbH als Gesellschafterin bei und beteiligt sich mit einem Anteil von 7.500 Euro. Die Mittel stammen aus dem Budget des Kulturamtes.
- Der zuständige Kulturbürgermeister vertritt die Stadt Pforzheim in der Gesellschafterversammlung und im Verwaltungsrat.
- Der jährliche Förderbeitrag von 15.000 Euro wird im Jahr 2027 von der Werner Wild Stiftung übernommen. Sollte die Finanzierung in den Folgejahren nicht gesichert sein, wird die weitere Mitgliedschaft erneut geprüft.
- Für Veranstaltungen im Zusammenhang mit dem Schwarzwald Musikfestivals können zusätzliche Kosten von bis zu 5.000 Euro entstehen, die aus dem Budget des Kulturamtes oder durch Drittmittel finanziert werden.
Ziel ist es, die Pforzheimer Musikszene – insbesondere das Südwestdeutsche Kammerorchester Pforzheim – stärker sichtbar zu machen und die Vernetzung mit der Kulturregion Nordschwarzwald zu fördern.
TOP 13 – Vorlage S 0761
Einrichtung einer Kulturbühne am Dr. Willi-Weigelt-Platz zur Belebung des Nebenzentrums Sedanplatz
Antrag der Fraktion FREIE WÄHLER Partei, Bürgerliste Pforzheim und Frauenliste Pforzheim:
Der Gemeinderat beschließt, von der Einrichtung einer (Kultur-) Bühne am Dr.-Willi-Weigelt Platz abzusehen und den Antrag somit als erledigt zu betrachten.
Begründung:
Die Fraktion FREIE WÄHLER Partei, Bürgerliste Pforzheim und Frauenliste Pforzheim hatten den Antrag gestellt, am Dr.-Willi-Weigelt-Platz eine zusätzliche Bühne für kulturelle Veranstaltungen einzurichten und damit das Veranstaltungsangebot in der Stadt zu erweitern. Aufgrund bereits vorhandener Veranstaltungsorte, fehlender personeller und finanzieller Ressourcen sowie der noch offenen städtebaulichen Entwicklung im Umfeld wird die Einrichtung einer weiteren Bühne derzeit jedoch nicht als sinnvoll erachtet.
TOP 14 - Vorlage S 0770
Südwestdeutsches Kammerorchester Pforzheim GmbH Zuschussanpassung für die Jahre 2028 und 2029 zur wirtschaftlichen Bestandssicherung
Antrag Kulturamt:
Der Zuschuss für die städtische Gesellschaft „Südwestdeutsches Kammerorchester Pforzheim GmbH, Trägergesellschaft“ (SWDKO) wird für die Jahre 2028 und 2029 auf 1,2 Millionen Euro festgesetzt. Damit sollen die wirtschaftliche Grundlage des Orchesters gesichert und der Geschäftsführung Planungssicherheit gegeben werden.
Begründung:
Die Verwaltung ist der Auffassung, dass das Südwestdeutsche Kammerorchester ausreichend finanziell ausgestattet sein muss, damit es sich erfolgreich weiterentwickeln und seine neue strategische Ausrichtung umsetzen kann. Für die Jahre 2028 und 2029 hatte die Geschäftsführung einen höheren Zuschussbedarf angemeldet. Aufgrund der angespannten Haushaltslage der Stadt schlägt die Verwaltung jedoch vor, den jährlichen Zuschuss auf1,2 Millionen Euro festzusetzen. Gleichzeitig sollen die bereits begonnenen Maßnahmen zur wirtschaftlichen Weiterentwicklung des Orchesters fortgesetzt werden.
TOP 15 - Vorlage S 0756
Verleihung des "Internationalen Pforzheimer Friedenspreises" unter Beteiligung der Stadt Pforzheim im Dreijahresrhythmus
Antrag Kulturamt:
- Der “Internationale Pforzheimer Friedenspreis” soll unter Beteiligung der Stadt künftig alle drei Jahre verliehen werden. Die nächste Preisverleihung ist für 2028 geplant. Überreicht wird der Preis durch den Oberbürgermeister der Stadt Pforzheim, die Bürgerbewegung „#Zusammenhalten Pforzheim“ wirkt an der Preisübergabe mit.
- Die Planung, Organisation und Durchführung der Preisverleihung übernimmt die Bürgerbewegung „#Zusammenhalten Pforzheim“ in enger Abstimmung mit der Stadtverwaltung.
- Die Stadt Pforzheim beteiligt sich mit einem Zuschuss von 15.000 Euro an der Preisverleihung. Die Bürgerbewegung „#Zusammenhalten Pforzheim“ übernimmt weitere Kosten von bis zu 15.000 Euro.
- Die Auswahl der Preisträgerin bzw. des Preisträgers erfolgt durch eine Jury.
- Die Jury schlägt dem Gemeinderat eine Kandidatin oder einen Kandidaten vor. Der Gemeinderat entscheidet über die Verleihung des Preises.
- Die Gemeinderatsbeschlüsse vom 17.05.2022 (Vorlage R 0935) und vom 12.11.2024 (Vorlage S 0061) werden aufgehoben.
Der Jury sollen folgende Mitglieder angehören:
- der Kulturbürgermeister der Stadt Pforzheim als Juryvorsitzender
- die Leitung des Kulturamtes
- eine Vertretung des Rates der Religionen
- eine Vertretung der jüdischen Gemeinden in Baden
- eine Vertretung des Pforzheimer Kulturrates e.V.
- eine Vertretung des Stadtjugendrings Pforzheim e.V.
- eine Vertretung des Internationalen Beirats der Stadt Pforzheim
- eine Vertretung der Gewerkschaften
- eine Vertretung der örtlichen Wirtschaft
- eine Vertretung der Schulen
- eine Vertretung der Bürgerbewegung „#Zusammenhalten Pforzheim“
- der zuletzt ausgezeichnete Preisträger.
Ziele und Auswirkungen:
Der Internationale Pforzheimer Friedenspreis soll künftig wieder unter Beteiligung der Stadt Pforzheim im Dreijahresrhythmus verliehen werden. Eine Verleihung im dreijährigen Modus verleiht dem Preis die gebührende Bedeutung und Präsenz. Mit der Preisverleihung setzt die Stadt ein Zeichen für Demokratie, Frieden und gesellschaftlichen Zusammenhalt.
TOP 16 - Vorlage S 0778
Nutzung des Reuchlinhauses
Antrag der SL/GP-Gemeinderatsgruppierung vom 23.09.2024
Der Gemeinderat soll die Verwaltung beauftragen, die erarbeitete Nutzungsvereinbarung mit dem Kunstverein im Reuchlinhaus e. V. zeitnah abzuschließen. Der Gemeinderat soll die Verwaltung beauftragen, die erarbeitete Nutzungsvereinbarung mit dem Kunstverein im Reuchlinhaus e. V. zeitnah abzuschließen. Ziel ist es, die Räumlichkeiten im Reuchlinhaus bestmöglich zu nutzen und auch anderen Kulturschaffenden eine Nutzung zu ermöglichen.
Hintergrund:
Die Gemeinderatsgruppierung SL/GP hatte beantragt, eine Nutzungsvereinbarung mit dem Kunstverein im Reuchlinhaus e. V. so auszugestalten, dass auch andere Kulturschaffende die Ausstellungsflächen nutzen können, die Ausstellungen durch einen künstlerischen Beirat begleitet werden und Besucherzahlen erfasst und veröffentlicht werden.
Begründung des Kulturamts:
Die Nutzung des Reuchlinhauses durch weitere Kultureinrichtungen und Kooperationspartner ist aufgrund der begrenzten räumlichen und organisatorischen Kapazitäten nur eingeschränkt möglich und sollte auf Einzelfälle beschränkt bleiben. Eine zusätzliche dauerhafte Belegung könnte zu Nutzungskonflikten führen, die vorhandenen Strukturen belasten und die Profilierung des Reuchlinhauses sowie die künstlerische Freiheit und hohe Qualität der Arbeit der bestehenden Einrichtungen beeinträchtigen.
Das Kulturamt lehnt eine inhaltliche künstlerische Begleitung der Arbeit des Kunstvereins ab, da dadurch die künstlerische Freiheit der Kuratorinnen und Kuratoren eingeschränkt würde. Die eigenständige Ausstellungsplanung ist eine zentrale Grundlage für die Arbeit des Kunstvereins und ermöglicht ein vielfältiges und unabhängiges Programm. Gemeinsame Ausstellungen zu übergreifenden Themen sind jedoch vorgesehen und werden durch regelmäßige Abstimmungen zwischen Kulturamt und den beiden im Reuchlinhaus ansässigen Institutionen unterstützt.
Die Besucherzahlen werden regelmäßig an das Kulturamt gemeldet und jährlich im Kulturausschuss vorgestellt.
TOP 18 - Vorlage S 0811
Neubau Campus Buckenberg (NCB) hier: Abschluss der Projektkommission NCB und weiteres Vorgehen
Antrag Amt für Bildung und Sport:
- Der Gemeinderat nimmt die Feststellungen und Empfehlungen der Projektkommission zur Kenntnis.
- Im Einklang mit den Empfehlungen der Projektkommission verfolgt die Stadt Pforzheim den Neubau der Bohrainschule am Strietweg als Teil des Gesamtprojekts Neubau Campus Buckenberg (NCB). Durch den Umzug der Bohrainschule wird zugleich zusätzlicher Schulraum für den Schulbezirk der Grundschule der Weiherbergschule im bisherigen Bohrainschulgebäude geschaffen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit dem Enzkreis Vorschläge zur Kostenteilung für die weitere Planung, den Bau der Gustav-Heinemann-Schule sowie die Betriebs- und Folgekosten des Gesamtcampus zu erarbeiten. Außerdem sollen die Voraussetzungen für einen Planungsbeschluss zum Neubau der Bohrainschule bis Ende 2026/Anfang 2027 geschaffen und dem Gemeinderat die Ergebnisse vorgelegt werden.
- Die Projektkommission soll fortgesetzt werden.
- Sollte der Gemeinderat die Punkte 2-4 ablehnen, soll dem Enzkreis eine Fläche für den Bau der Gustav-Heinemann-Schule überlassen werden (Verkauf/Erbbaurecht), sodass der Enzkreis, sofern erforderlich, den Neubau der kreiseigenen Schule eigenständig umsetzen könnte.
Hintergrund:
Die Stadt Pforzheim und der Enzkreis planen gemeinsam einen Schulcampus am Buckenberg für die Buckenbergschule, die Bohrainschule und die Gustav-Heinemann-Schule. Zur Begleitung des Projekts wurde 2025 eine gemeinsame Projektkommission mit Vertreterinnen und Vertretern aus Politik und Verwaltung beider Seiten eingerichtet. Sie begleitet den Projektverlauf und entwickelt die wesentlichen Rahmenbedingungen für die weitere Planung.
TOP 19 - Vorlage S 0815
Gemeinsame Regionale Schulentwicklung (RSE) mit dem Enzkreis, hier: Abschluss öffentlich-rechtliche Vereinbarung für den kaufmännischen Bereich
Antrag Amt für Bildung und Sport:
- Die Verwaltung wird beauftragt, die Vereinbarung mit dem Enzkreis zur Regelung der Schulbezirke, der Aufnahme von Schülerinnen und Schülern an kaufmännischen Schulen sowie den Investitionskosten für die Erweiterung der Ludwig-Erhard-Schule für die Schuljahre 2026/2027 und 2027/2028 fortzuführen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit dem Enzkreis beim Regierungspräsidium Karlsruhe einen gemeinsamen Schulbezirk für die in Mühlacker und Pforzheim angebotenen Bildungsgänge zu beantragen und nach Genehmigung umzusetzen und zu erproben. Zunächst betrifft dies die Bereiche Büromanagement und Werkzeugbau.
- Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass der Bildungsgang Werkzeugbau bis zum Ende des Schuljahres 2027/2028 im Übergangszeitraum nach den gleichen Regelungen wie die kaufmännischen Bildungsgänge behandelt wird.
Hintergrund:
Ziel der Regionalen Schulentwicklung ist es, gemeinsam mit dem Enzkreis und dem Regierungspräsidium Karlsruhe eine zukunftsfähige Lösung für die beruflichen Schulen zu entwickeln. Aufgrund des demografischen Wandels und rückläufiger Schülerzahlen stehen einzelne Bildungsgänge vor Herausforderungen. Besonders betroffen sind die Bildungsgänge Büromanagement und Werkzeugbau an der Beruflichen Schule Mühlacker, bei denen bei dauerhaft zu niedrigen Schülerzahlen eine Verlagerung oder Schließung droht.
Für die Beteiligten ist es wichtig, den Auszubildenden in der Region weiterhin gut erreichbare Berufsschulangebote zu bieten. Das bedeutet, dass in den Berufsschulen ein möglichst breites Spektrum an Ausbildungsberufen angeboten und eine Schließung von Bildungsgängen vermieden werden soll. Eine Neuordnung der Schulbezirke würde diesem Ziel nicht gerecht werden. Daher sollen die bestehenden Schulbezirke grundsätzlich erhalten bleiben. Für die Bildungsgänge Büromanagement und Werkzeugbau soll eine gemeinsame Lösung gefunden werden, um deren Fortbestand an den Standorten Mühlacker und Pforzheim zu sichern.
Bei einer Genehmigung durch das Regierungspräsidium ist eine zeitversetzte Umsetzung zu erwarten, da Änderungen der Schulbezirke frühzeitig vorbereitet werden müssen.
TOP 20 - Vorlage S 0809
Einrichtung des Profilfachs "Naturwissenschaft, Informatik und Technik (NIT)" am Hebel-Gymnasium
Antrag Amt für Bildung und Sport:
Der Gemeinderat beschließt die Einrichtung des Profilfachs „Naturwissenschaft, Informatik und Technik“ am Hebel Gymnasium zum Schuljahr 2027/28.
Hintergrund:
Das Hebel-Gymnasium ist ein allgemeinbildendes Gymnasium mit drei Profilen: ein sprachliches Profil mit Spanisch und Russisch als dritte Fremdsprache, ein Musikprofil und ein naturwissenschaftliches Profil mit dem Profilfach IMP (Informatik-, Mathematik-, Physik). Das Hebel-Gymnasium bietet seit dem Schuljahr 2018/19 im naturwissenschaftlichen Profil das Fach IMP (Informatik, Mathematik, Physik) an. Aufgrund der Umstellung von G8 auf G9 (neu) ab dem Schuljahr 2025/26 und der Einführung des neuen Profilfachs „Naturwissenschaft, Informatik und Technik“ (NIT) wird IMP künftig nicht mehr fortgeführt. Durch diese Schulgesetzänderung fällt für das Hebel-Gymnasium das naturwissenschaftliche Profil in Form von IMP weg. Daher soll nun das Profilfach NIT als Nachfolgeangebot eingerichtet werden.
TOP 21 - Vorlage S 0804
Schülerbeförderung: Ausschreibung der Beförderungsfahrten für die Schuljahre 2026/2027 und 2027/2028 und optional bis 2028/2029
Antrag Amt für Bildung und Sport:
Der Gemeinderat entscheidet über die Vergabe der Beförderungsfahrten für den inneren Schulverkehr in den Schuljahren 2026/2027 und 2027/2028 mit einer Verlängerungsoption für 2028/2029. Die Fahrten zum Schwimm- und Sportunterricht sowie zur Jugendverkehrsschule werden an ausgewählte Verkehrsunternehmen vergeben. Das Gesamtauftragsvolumen beträgt rund 998.000 Euro.
Begründung:
Die Stadt Pforzheim organisiert Beförderungsfahrten zu Schwimm- und Sportunterricht sowie zur Jugendverkehrsschule und trägt die Beförderungskosten, sofern die Mindestentfernung von 750 m bei der Primärstufe bzw. 1.500 m bei weiterführenden Schulen zwischen den Unterrichtsstätten erreicht werden. Die Fahrten zum Sportunterricht werden für Schulen, deren Kapazitäten vor Ort nicht ausreichen (aktuell Karl-Friedrich-Schule Eutingen und Reuchlin-Gymnasium) durchgeführt. Aufgrund der Sanierung des Fritz-Erler-Bades müssen ab dem Schuljahr 2026/2027 zusätzliche Fahrten zum Stadtteilbad Eutingen und Huchenfeld sowie zum Buckenberg-Bad erfolgen. Die Fahrten zur Jugendverkehrsschule für die vierten Klassen werden wie bisher fortgeführt.
TOP 22 - Vorlage S 0808
Weiterentwicklung des "Pforzheimer Chancenbudgets"
Antrag Amt für Bildung und Sport:
In Ergänzung zur Förderung von Schulen durch das staatliche Startchancenprogramm wird für die Grundschulen Huchenfeld/Hohenwart, Würm, Waldschule (Büchenbronn) und Schlossparkschule das “Pforzheimer Chancenbudget” beschlossen.
Begründung:
Die Stadt Pforzheim unterstützt ihre Grundschulen oder Grundstufen eines Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrum (SBBZ) seit 2024 mit zusätzlichen Fördermitteln für Schülerinnen und Schüler. Auf Grundlage der bisherigen Erfahrungen und unter Berücksichtigung des Startchancenprogramms des Bundes soll das Förderkonzept nun weiterentwickelt werden. Ziel ist es, allen Kindern in Pforzheim einen erfolgreichen Start in die Schule, einen gelingenden Übergang in eine Ausbildung und in ein erfolgreiches Arbeitsleben zu ermöglichen. Im Haushalt 2026/2027 stehen dafür 110.000 Euro zur Verfügung.
Hintergrund:
Das 2024 eingeführte Zusatzbudget für Grundschulen und Grundstufen der SBBZ reagiert auf die zunehmenden Herausforderungen an den Schulen. Dazu zählen unter anderem steigende Schülerzahlen, unterschiedliche Sprach- und Lernvoraussetzungen sowie ein wachsender Unterstützungsbedarf. Die Mittel können für zusätzliches Personal oder ergänzende pädagogische Angebote eingesetzt werden, um die Schülerinnen und Schüler gezielt zu fördern. Ausgeschlossen wurden Materialbeschaffungen oder Ausstattungsgegenstände, da es hierfür ein reguläres Budget des Schulträgers gibt.
TOP 23 - Vorlage S 0789
Bundesförderprogramm zur Sanierung kommunaler Sportstätten, hier: Ergebnisbericht zur ersten Tranche
Antrag Amt für Bildung und Sport:
- Der Gemeinderat nimmt den aktuellen Bewerbungsstand beim Bundesförderprogramm zur Sanierung kommunaler Sportstätten zur Kenntnis.
- Der Gemeinderat beschließt, die Projektskizzen – sofern erforderlich – in der nächsten Förderrunde des Bundesförderprogramms erneut einzureichen. Dies betrifft die Sportanlage Am Riebergle, das Stadion Brötzinger Tal und die Sportanlage am Bohrain.
Hintergrund:
Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauen (BMWSB) hat im Oktober 2025 den Projektaufruf für das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ (SKS) veröffentlicht. Der Projektaufruf zielt dabei insbesondere auf die Sanierung bestehender Sportanlagen. Ersatzneubauten können im Rahmen des Bundesförderprogramms ausnahmsweise gefördert werden, wenn sie nachweislich wirtschaftlicher sind als eine Sanierung. Bauliche Erweiterungen sind nur förderfähig, wenn sie für das Sanierungsvorhaben zwingend erforderlich sind. Die Stadt Pforzheim hat nach Zustimmung des Gemeinderats (Vorlage S 0665) vier Projektskizzen eingereicht.
- Stadion Brötzinger Tal: Schaffung von Umkleide- und Lagerräumen unter der Sitztribüne
- Sportanlage Am Riebergle: Neubau eines Kunstrasensportplatzes mit Flutlichtanlage, Modernisierung der bestehenden Flutlichtanlage sowie der Neubau eines Funktionsgebäudes
- Sportanlage Buckenberg: Belagssanierung Kunstrasenplatz, Erneuerung Ballfangzäune am Kunstrasenplatz, Restmodernisierung der Flutlichtanlage am Kunstrasenplatz, Umrüstung der Flutlichtanlage am Stadion auf LED-Technik
- Sportanlage Am Bohrain: Neubau einer Leichtathletik-Tartanbahn, Neubau einer zweiten Kugelstoßanlage, Neubau einer Stabhochsprunganlage, Belagsrenovierung und Einebnung des Naturrasen Sportplatzes
Die Stadtverwaltung wurde am 23.04.2026 darüber informiert, dass keine der vier eingereichten Projektskizzen im Bundesförderprogramm berücksichtigt wird. Insgesamt wurden bundesweit nur 314 von mehr als 3.600 Anträgen ausgewählt. Die eingereichten Projekte wurden grundsätzlich als förderfähig eingestuft, eine konkrete Begründung für die Ablehnung liegt jedoch nicht vor. Für Herbst 2026 ist eine weitere Förderrunde des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Sportstätten“ geplant. Die Verwaltung empfiehlt, die bereits eingereichten Projektskizzen – sofern die Förderbedingungen unverändert bleiben und die Projekte weiterhin geeignet sind – erneut einzureichen. Bei Änderungen der Förderkriterien werden die Gremien erneut informiert.
Weiterer Umgang mit den baulichen Vorhaben:
Sportanlage Buckenberg:
Unabhängig von der Bundesförderung ist die Sanierung des Kunstrasenplatzes der Sportanlage Buckenberg bereits im Doppelhaushalt 2026/2027 berücksichtigt und wird durchgeführt (Baubeschluss S 0682). Ziel ist die Fertigstellung der Maßnahme im Jahr 2027.
Sportanlage Am Riebergle:
Für den Neubau eines Kunstrasensportplatzes mit Flutlichtanlage sowie die Modernisierung der bestehenden Flutlichtanlage sind bereits mittelfristig Mittel eingeplant. Für den Neubau des Funktionsgebäudes stehen bislang keine Mittel zur Verfügung. Zunächst soll eine Machbarkeitsstudie klären, wie die unterschiedlichen Bedarfe (Sportflächen, Gebäude, Stellplätze etc.) auf dem Grundstück sinnvoll umgesetzt werden können.
Stadion Brötzinger Tal und Sportanlage Am Bohrain:
Die Maßnahmen am Stadion Brötzinger Tal und auf der Sportanlage Am Bohrain werden weiter verfolgt und im Rahmen der Prioritätenliste Sportstättenbau neu bewertet. Für beide Maßnahmen sind derzeit noch keine Haushaltsmittel eingeplant.
TOP 24 - Vorlage S 0790
Förderung von Kooperationen zwischen Vereinen und Schulen im regulären Schwimmunterricht über das Programm "SchwimmFidel" im Rahmen der städtischen Sportförderrichtlinien
Antrag Amt für Bildung und Sport:
Der Gemeinderat beschließt, Kooperationen von Vereinen und Schulen im regulären Schwimmunterricht, die über das Förderprogramm „SchwimmFidel“ gefördert werden, zu fördern. Die Schwimmausbildung von Kindern im Schulalter soll somit gestärkt werden.
Begründung:
Aufgrund einer Änderung der Förderrichtlinien des Badischen Sportbundes (BSB) sind Kooperationen von Sportvereinen mit Schulen im regulären Unterricht künftig nicht mehr förderfähig. Betroffen sind insbesondere Schwimmvereine und die DLRG. Schwimmvereine, die bisher Kooperationen mit Schulen eingegangen sind und die Schulen im Rahmen des regulären Schwimmunterricht unterstützt haben, können nicht mehr über die Richtlinie des BSB gefördert werden und erhalten entsprechend auch keine Förderung mehr durch die Stadt Pforzheim. Der BSB verweist für Kooperationen im regulären Schwimmunterricht nun auf das Förderprogramm „SchwimmFidel“, welches ein gemeinsames Projekt des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg und der ARGE Schwimmprojekt Baden Württemberg ist. Dies bedeutet für Schwimmvereine, welche bislang eine Förderung für die Kooperation Schule-Verein über den BSB erhalten haben, dass die Förderung nicht entfällt, sondern sich nur der Antragsweg ändert. Förderungen für Kooperationen beim außerschulischen Sportangebot werden weiterhin wie bisher über den Badischen Sportbund beantragt. Die Stadt Pforzheim möchte die bisherigen Förderungen fortführen und die über „SchwimmFidel“ unterstützten Kooperationen weiterhin entsprechend der städtischen Sportförderrichtlinien bezuschussen. Dadurch entstehen keine zusätzlichen Kosten, da die Mittel bereits im Haushalt eingeplant sind.
TOP 25 - Vorlage S 0791
Jährliche Jugendsportlerehrung: Beschluss einer Ehrungsordnung
Antrag Amt für Bildung und Sport:
Der Gemeinderat soll eine Ehrungsordnung für die Jugendsportlerehrung beschließen. So sollen Grundlagen geschaffen werden, auf welcher Ehrungen im Rahmen der Jugendsportlerehrung der Stadt Pforzheim und des Sportkreis Pforzheim Enzkreis e.V. ausgesprochen werden können.
Hintergrund:
Der Gemeinderat hat 2025 die jährliche Jugendsportlerehrung für junge Sportlerinnen und Sportler aus Pforzheim in Zusammenarbeit mit dem Sportkreis Pforzheim Enzkreis e.V. beschlossen. Nach der erfolgreichen ersten Ehrung im November 2025 wurden die Ehrungskriterien (Vorlage S 0257) gemeinsam mit dem Sportkreis Pforzheim Enzkreis e. V. zu einer verbindlichen Ehrungsordnung weiterentwickelt. Diese soll künftig als Grundlage für die jährliche Auszeichnung dienen und rückwirkend zum Beginn des Schuljahres 2025/2026 in Kraft treten, da sich der Bemessungszeitraum für Erfolge auf ein Schuljahr bezieht.
TOP 26 - Vorlage S 0786
Bildung von Ermächtigungsübertragungen (Haushaltsresten) im Rahmen des Jahresabschlusses 2025
Antrag der Stadtkämmerei:
Der Gemeinderat entscheidet über die Übertragung nicht verbrauchter Haushaltsmittel aus dem Jahr 2025 in das Jahr 2026. Damit können bereits geplante Maßnahmen weiter umgesetzt werden. Insgesamt werden rund 2,6 Millionen Euro aus dem Ergebnishaushalt und rund 3,7 Millionen Euro aus dem Finanzhaushalt übertragen.
TOP 27 bis 30 - Vorlagen S 0810, S 0801, 0802, 0818
Jahresabschlüsse
TOP 27: Jahresabschluss 2025 der SWP
Feststellung des Jahresabschlusses 2025 der SWP Stadtwerke Pforzheim GmbH & Co. KG sowie Zustimmung zur Ergebnisverwendung und Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates auf der Grundlage der Regelungen des Gesellschaftsvertrages.
TOP 28: Jahresabschluss 2025 der STADTBAU GmbH PFORZHEIM
Feststellung des Jahresabschlusses 2025 der STADTBAU GmbH PFORZHEIM
TOP 29: Jahresabschluss 2025 der Gesellschaft für Beschäftigung und berufliche Eingliederung mbH Pforzheim (GBE)
Feststellung des Jahresabschlusses 2025 der Gesellschaft für Beschäftigung und berufliche Eingliederung mbH Pforzheim (GBE)
TOP 30: Jahresabschluss 2025 der HELIOS Klinikum Pforzheim GmbH
Feststellung des Jahresabschlusses 2025 der HELIOS Klinikum Pforzheim GmbH
TOP 31 - Vorlage S 0798
Neubau einer Feuerwache für die ehrenamtliche Abteilung Eutingen und die Abteilung Berufsfeuerwehr der Feuerwehr Pforzheim in Eutingen unter Berücksichtigung der städtebaulichen Gesamtsituation
Antrag Feuerwehr (Vorlage S 0798 und Tischvorlage vom 01.07.2026):
Der Antragstext aus der Vorlage S 0798 wird aufgehoben und wie folgt neu gefasst:
- Neubau Feuerwache Ost: Der Neubau der Feuerwache Ost für die ehrenamtliche Abteilung Eutingen und die Berufsfeuerwehr soll auf dem im Eigentum der Stadt stehenden Flurstück Nr. 600 (Dreschplatz) auf Grundlage der Feuerwehrbedarfsplanung (Vorlage R 0294) und der Standortanalyse umgesetzt werden.
- Vergabeverfahren und Verfahrensbegleitung: Für den Neubau der Feuerwache Ost wird auf Grundlage der Machbarkeitsstudie ein Verhandlungsverfahren durchgeführt. Dafür werden Mittel in Höhe von 500.000 Euro für das Verfahren, die externe Begleitung und gegebenenfalls erforderliche Gutachten bereitgestellt.
- Anforderungen an die Planung: Das Verfahren für den Neubau der Feuerwache Ost wird als Verhandlungsverfahren mit Lösungsvorschlägen und vorgeschaltetem öffentlichem Teilnahmewettbewerb durchgeführt. Im Vergabeverfahren sollen neben den Anforderungen der Feuerwehr auch die städtebaulichen, verkehrlichen und naturräumlichen Belange des Eutinger Inselareals berücksichtigt werden. Dazu gehören unter anderem Einsatzverkehre, Schulwegsicherheit, Parkierung, Lärmschutz sowie die Anbindung an angrenzende Einrichtungen.
- Weitere Planungsschritte: Nach Abschluss des Verhandlungsverfahrens soll die Verwaltung mit den ersten drei Leistungsphasen der Planung für die Feuerwache Ost beauftragt werden. Nach Vorliegen einer Kostenberechnung wird der Baubeschluss vorbereitet und dem Gemeinderat zur Entscheidung vorgelegt.
- Bebauungsplan: Für das Projekt „Feuerwache Ost – Dreschplatz“ wird ein vorhabenbezogener Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren aufgestellt. Die Verwaltung wird beauftragt, das hierfür erforderliche Verfahren durchzuführen.
- Inselareal und Obere Wörth: Der südlich an das Plangebiet „Feuerwache Ost – Dreschplatz“ angrenzende Bereich des Inselareals und Obere Wörth soll städtebaulich neu betrachtet werden. Dabei sollen insbesondere die künftigen Bedarfe von Schule, Sport, Verkehr, Freiflächen und öffentlichen Einrichtungen berücksichtigt werden.
Begründung:
Die Änderungen der Vorlage S 0789 wurden aufgrund des Vortrags des TV Eutingen vom 28.06.2026 vorgenommen und sollen Verzögerungen beim Neubau der Feuerwache Ost vermeiden. Inhaltlich hat sich lediglich in der bisherigen Beschlussziffer 1 das Grundstück nebst Anlage A geändert. Die ursprünglichen Beschlussziffern 2 bis 4 wurden unverändert übernommen. Die ursprüngliche Beschlussziffer 5 wurde vollständig gestrichen; die bisherigen Beschlussziffern 6 und 7 – jetzt Beschlussziffer 5 und 6 – wurden lediglich redaktionell und in den Anlagen angepasst. Anlage D entfällt.
Ziele und Auswirkungen:
Mit der neuen Feuerwache Ost sollen die Einsatzzeiten in den östlichen Stadtteilen verbessert und die räumlichen Bedingungen für die Feuerwehr optimiert werden. Der gemeinsame Standort für Berufsfeuerwehr und Freiwillige Feuerwehr Eutingen schafft zudem bessere Arbeits- und Sicherheitsbedingungen. Zugleich soll eine städtebauliche Weiterentwicklung des Inselareals ermöglicht werden. Anregungen aus der Bürgerschaft, insbesondere zur Verkehrssicherheit im Schulumfeld und zum Erhalt von Parkflächen, werden berücksichtigt.
Hintergrund:
Grundlage für den Neubau der Feuerwache Ost ist der vom Gemeinderat 2020 beschlossene Feuerwehrbedarfsplan 2021–2030. Dieser sieht zur Sicherstellung der Einsatzzeiten und zur Stärkung der Freiwilligen Feuerwehr Eutingen einen zweiten Standort der Berufsfeuerwehr im östlichen Stadtgebiet vor. Aufgrund der Stadtentwicklung, steigender Einsatzzahlen und veränderter Rahmenbedingungen kann die erforderliche Eintreffzeit von maximal acht Minuten vom bisherigen Standort in der Habermehlstraße nicht mehr zuverlässig erreicht werden.
TOP 32 - Vorlage S 0803
Abwassergebührenrechnung für die Jahre 2024/2025 (zweijährige Gebührenkalkulation) a) gebührenrechtliches Rechnungsergebnis b) Straßenentwässerungskostenanteil
Antrag Eigenbetrieb Stadtentwässerung Pforzheim (ESP):
Der Gemeinderat beschließt:
- Bei den Abwassergebühren ist für die Jahre 2024/2025 ein Überschuss von rund 1,76 Millionen Euro entstanden. Dieser setzt sich aus Überschüssen bei den Schmutzwassergebühren (rund 686.000 Euro) und den Niederschlagswassergebühren (rund 1,08 Millionen Euro) zusammen. Der Überschuss muss bei der Gebührenkalkulation bis spätestens 2030 berücksichtigt werden.
- Der Kostenanteil der Straßenentwässerung wird für die Jahre 2024/2025 auf rund 7,58 Millionen Euro festgesetzt. Nach Verrechnung der bereits geleisteten Zahlungen erhält der städtische Haushalt rund 82.000 Euro zurück.
- Die Anpassung der Gebührenabrechnungen 2023 und 2024 um periodenfremde Aufwendungen und Erträge aus den Jahren 2024 und 2025 wird beschlossen.
TOP 34 - Vorlage S 0788
Information über das voraussichtliche Ergebnis des Haushaltsjahres 2025
Mitteilung der Stadtkämmerei:
Die Stadtkämmerei informiert den Gemeinderat über das voraussichtliche Ergebnis des Haushaltsjahres 2025.
Die Gremien erhalten einen frühzeitigen Überblick über die Entwicklung der Haushaltswirtschaft 2025. Das Jahresergebnis wird voraussichtlich erstmals seit 2016 mit einem Defizit von rund 7,4 Millionen Euro abschließen. Der geprüfte Jahresabschluss mit Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes und Rechenschaftsbericht der Stadtkämmerei wird in der zweiten Jahreshälfte vorgelegt.
Fazit und Ausblick:
Das Haushaltsjahr 2025 war durch schwierige wirtschaftliche Rahmenbedingungen geprägt. Sowohl der anhaltende Ukraine-Krieg, als auch globale Handelskonflikte haben die Energiepreise belastet und Lieferketten gestört, was deutliche Preissteigerungen verursacht hat. Das steigende Zinsniveau zu Beginn des Jahres, hat sich in der zweiten Jahreshälfte weitestgehend stabilisiert. Steigende Ausgaben, insbesondere für Personal, Sozialleistungen und Sachkosten, sowie stagnierende Einnahmen belasten die Haushalte vieler Kommunen. Auch die Stadt Pforzheim steht vor großen finanziellen Herausforderungen: Das Jahresergebnis 2025 fällt erstmals seit 2016 negativ aus und die Defizite werden sich voraussichtlich auch in den kommenden Jahren fortsetzen. Die Verwaltung arbeitet daher an Konsolidierungsszenarien, um die Handlungs- und Zukunftsfähigkeit der Stadt Pforzheim zu sichern.
