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Stichwahl

Sofern die Wahl des Oberbürgermeisters/ der Oberbürgermeisterin nicht im ersten Wahlgang entschieden wird, da keine/r der Bewerber/innen die absolute Mehrheit der Stimmen erhalten hat, findet ein zweiter Wahlgang statt. Dann genügt die einfache Mehrheit der Stimmen. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.