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Stadtwahlausschuss

Die Mitglieder des Stadtwahlausschusses sind für die Europawahl zuständig. Der Ausschuss besteht aus dem Stadtwahlleiter, welcher vor jeder Wahl benannt wird und die von ihm berufenen Beisitzer. Für jeden Beisitzer muss zudem ein Stellvertreter berufen werden. Der Stadtwahlausschuss, dessen Sitzungen öffentlich stattfinden, hat folgende Aufgaben:

 

  • Leitung der Europawahl
  • Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses