Neuwahl
Sofern die Wahl des Oberbürgermeisters/ der Oberbürgermeisterin nicht im ersten Wahlgang entschieden wird, da keine/r der Bewerber/innen die absolute Mehrheit der Stimmen erhalten hat, findet ein zweiter Wahlgang statt. Dann genügt die einfache Mehrheit der Stimmen. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.