Elektronischer Briefwahlantrag
Da eine rechtzeitige Zustellung der Briefwahlunterlagen per Post nicht mehr gewährleistet werden kann, empfehlen wir eine persönliche Beantragung im Briefwahlbüro.
Briefwahlbüro
Altes Rathaus, Erdgeschoss
Östliche Karl-Friedrich-Str. 2, 75175 Pforzheim
Öffnungszeiten des Briefwahlbüros
Montag - Mittwoch: 8.00 - 13.00 Uhr
Donnerstag: 8.00 - 12.00 und 14.00 - 18.00 Uhr
Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr
In der Woche vor der Wahl abweichend davon:
28. - 30.04.2025:
8.00 - 16.00 Uhr
02.05.2025:
8.00 - 18.00 Uhr
Schriftlicher Briefwahlantrag
Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindet sich ein Antrag. Bitte füllen Sie diesen aus, unterschreiben ihn persönlich und senden ihn in einem frankierten Umschlag an folgende Adresse:
Stadt Pforzheim
Wahlamt
Östliche Karl-Friedrich-Str. 2
75175 Pforzheim
Wenn Sie die Rückseite der Wahlbenachrichtigung nicht als Antrag nutzen, sondern selbst einen formlosen Antrag auf Briefwahl stellen möchten, muss der Antrag folgende Daten enthalten:
- Vollständiger Name (Vor- und Nachname)
- Geburtsdatum
- Anschrift
- Ggf. abweichende Anschrift, zu welcher die Unterlagen gesandt werden sollen
- eigenhändige Unterschrift
Sie können uns den Antrag auch per Fax Nr. 07231 39 1513 zukommen lassen.
Bitte beachten Sie, dass eine telefonische Antragstellung nicht zulässig ist.
Persönlicher Briefwahlantrag
Das Briefwahlbüro ist ab sofort zu folgenden Zeiten geöffnet
Briefwahlunterlagen können ab sofort persönlich beantragt werden. Das Briefwahlbüro befindet sich im Erdgeschoß des Alten Rathauses, Östliche Karl-Friedrich-Str. 2, 75175 Pforzheim.
Öffnungszeiten
Montag - Mittwoch | 8.00 – 13.00 Uhr |
Donnerstag | 8.00 – 12.00 und 14.00 – 18.00 Uhr Gründonnerstag, 17. April 8.00 - 12.00 Uhr |
Freitag | 8.00 – 12.00 Uhr |
In der Woche vor der Wahl abweichend davon: | |
28. - 30.04.2025 | 8.00 – 16.00 Uhr |
02.05.2025 | 8.00 – 18.00 Uhr |
Bitte bringen Sie
- Ihre Wahlbenachrichtigung oder Ihren Personalausweis / Reisepass
mit.
Wenn Sie die Briefwahlunterlagen für eine andere Person beantragen und mitnehmen möchten, benötigen Sie von dieser Person eine schriftliche Vollmacht. Hierfür muss die Rückseite der Wahlbenachrichtigung von der entsprechenden Person ausgefüllt werden.