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Gewaltschutz – Informationen und Hilfsangebote in Pforzheim

Die Gleichstellungsstelle setzt sich dafür ein, dass Betroffene von geschlechtsspezifischer Gewalt Zugang zu umfassendem Schutz und Unterstützung finden. In Pforzheim gibt es Anlaufstellen, die Hilfe bieten. Hier finden Sie einen Überblick über das Hilfesystem in Pforzheim.

Was ist geschlechtsspezifische Gewalt?

Geschlechtsspezifische Gewalt bezeichnet Gewalt, die aufgrund des Geschlechts oder der Geschlechtsidentität ausgeübt wird. Besonders häufig sind Frauen und Mädchen betroffen, aber auch nichtbinäre, trans- und intergeschlechtliche Menschen erleben diese Form der Gewalt. Sie kann viele Formen annehmen – etwa körperliche, sexuelle, psychische oder wirtschaftliche Gewalt. Ziel ist oft die Kontrolle, Einschüchterung oder Unterdrückung der betroffenen Person.

Weil geschlechtsspezifische Gewalt tief in ungleichen Machtverhältnissen und gesellschaftlichen Rollenbildern verwurzelt ist, ist sie ein zentrales Gleichstellungsthema. Echte Gleichberechtigung kann nur erreicht werden, wenn alle Menschen frei von Gewalt leben können.

Hilfetelefon

Beim bundesweiten Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen" können sich Betroffene rund um die Uhr beraten lassen. Die Beratung ist anonym, vertraulich und kostenfrei. Das Beratungsangebot ist mehrsprachig und barrierefrei; die Beratung kann am Telefon, im Chat oder per E-Mail erfolgen. 

Das Hilfetelefon ist unter 166 016 erreichbar. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Hilfetelefons

Auch Männer können von häuslicher oder sexualisierter Gewalt betroffen sein. Für sie gibt es das Hilfetelefon für Männer, das unter der Nummer 0800 1239900 erreichbar ist. Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Hilfetelefons für Männer.

Flyer zu sexualisierter und häuslicher Gewalt

Auf diesen Flyern finden Sie eine Übersicht über die wichtigsten lokalen und bundesweiten Unterstützungsangebote.

Angebote für Frauen als Betroffene von häuslicher und sexualisierter Gewalt.

Angebote für Männer als Betroffene von häuslicher und sexualisierter Gewalt.

Gedruckte Exemplare sind bei der Gleichstellungsstelle erhältlich. Anfragen können per E-Mail an gleichstellung(at)pforzheim.de gestellt werden. Ein Flyer in Leichter Sprache folgt in Kürze.

Medizinische Soforthilfe nach Vergewaltigung

Im Helios Klinikum Pforzheim können Sie nach einer Vergewaltigung medizinische Hilfe bekommen – auch dann, wenn Sie (noch) keine Anzeige bei der Polizei machen möchten.

Wenn Sie möchten, können Ärzt*innen Spuren sichern. Das ist kostenlos, vertraulich und ohne Namensnennung. Die Spuren werden ein Jahr lang sicher in der Rechtsmedizin Heidelberg aufbewahrt.

Falls Sie sich später für eine Anzeige entscheiden, können die gesicherten Beweise verwendet werden.

Bitte melden Sie sich möglichst bald im Helios Klinikum unter 07231 969 - 425 70
oder gehen Sie direkt zur Gynäkologie in der Zentralen Notaufnahme: Kanzlerstraße 2–6, 75175 Pforzheim

Flyer der medinizinischen Soforthilfe nach Vergewaltigung

Video zur medinzinischen Soforthilfe nach Vergewaltigung

Hilfsangebote vor Ort

Ökumenisches Frauenhaus Pforzheim
Das Frauenhaus bietet Schutz, Stabilisierung und Unterstützung für alle Frauen und ihre Kinder, die häusliche Gewalt erlebt haben. Eine Aufnahme ist unabhängig von Nationalität, Religion, Wohnort und finanziellen Möglichkeiten möglich. Das Frauenhaus ist telefonisch unter 07231 457630 zu erreichen. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Frauenhaus Pforzheim

Fachstelle gegen häusliche Gewalt Pforzheim/Enzkreis
Die Fachstelle bietet Informationen über die rechtlichen Möglichkeiten nach dem Gewaltschutzgesetz, leistet psychosoziale Beratung und kann gemeinsam mit Betroffenen Schutz- und Sicherheitsvorkehrungen erarbeiten. Die Fachstelle ist telefonisch unter 07231 4576333 zu erreichen. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Fachstelle gegen häusliche Gewalt.

Lotsin@PF
Das Projekt der Diakonie bietet eine Wegbegleitung für Frauen aus Pforzheim, die sexualisierte oder häusliche Gewalt erfahren und/oder erfahren haben. Wegbegleitung bedeutet, dass sich betroffene Frauen bei der Diakonie melden können und dann eine Beraterin/Lotsin zur Seite bekommen. Diese kann zu Fachstellen, Institutionen und Ämtern begleiten. Die Lotsin ist telefonisch unter 07231 4286517 oder per E-Mail an lotsin(at)diakonie-pf.de zu erreichen. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Diakonie

pro familia Pforzheim
Pro familia ist eine staatlich anerkannte Schwangerschaftsberatungsstelle und eine Partnerschafts- und Sexualberatungsstelle. Sie erreichen pro familia telefonisch unter 07231 6075860. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite von pro familia

Lilith e.V.
Die Lilith-Beratungsstelle ist eine Fachberatungsstelle zum Schutz von Mädchen und Jungen vor sexueller Gewalt. Das Angebot richtet sich an Kinder, Jugendliche und ihre Eltern bzw. Bezugspersonen. Sie erreichen die Lilith-Beratungsstelle telefonisch unter 07231 353434. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite von Lilith e.V.

Beratungsstelle für Ehe-, Familien- und Lebensfragen in Pforzheim
Die psychologische Beratungsstelle für Ehe-, Familien- und Lebensfragen bietet sowohl Einzel-, Paar- als auch Familienberatung an. Sie erreichen die Beratungsstelle telefonisch unter 07231 17955. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Beratungsstelle

Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und deren Familien Pforzheim
Die Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und deren Familien bietet Beratung rund um Familie, Erziehung und Schule. Die Beratung kann dabei in Einzel- und Familiengesprächen erfolgen. Sie erreichen die Beratungsstelle telefonisch unter 07231 281700. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Beratungsstelle

Bezirksverein für soziale Rechtspflege
Der Bezirksverein für soziale Rechtspflege Pforzheim ist Träger der freien Straffälligenhilfe für Pforzheim und den Enzkreis. Die Anlauf- und Beratungsstelle bietet in verschiedenen Fachbereichen Unterstützung für Straffällige und deren Angehörige. Sie erreichen den Bezirksverein telefonisch unter 07231 155310. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Bezirksvereins für soziale Rechtspflege

Formen von geschlechtsspezifischer Gewalt

Häusliche Gewalt

Häusliche Gewalt umfasst meist eine Kombination aus körperlicher, sexualisierter und psychischer Gewalt. Sie betrifft überwiegend Frauen – jede vierte Frau in Deutschland hat sie bereits erlebt. In etwa der Hälfte der Fälle geht die Gewalt vom (Ex-)Partner aus. Auch Kinder, die in solchen Beziehungen aufwachsen, sind stark betroffen. Häusliche Gewalt kann in allen Beziehungskonstellationen vorkommen – auch in gleichgeschlechtlichen – und wird meist von Männern ausgeübt. Dennoch können auch Frauen Täterinnen und Männer Betroffene sein. Ebenso können nichtbinäre und intergeschlechtliche Personen von häuslicher Gewalt betroffen.

Seit 2002 schützt das Gewaltschutzgesetz Betroffene besser vor häuslicher Gewalt. Es erlaubt unter anderem, dass gewalttätige Personen die gemeinsame Wohnung sofort verlassen müssen – eine Maßnahme, die direkt durch die Polizei angeordnet werden kann. Eine dauerhafte Wohnungsüberlassung muss beim Familiengericht beantragt werden.

In akuten Gefahrensituationen hilft die Polizei, spricht Schutzmaßnahmen wie Wohnungsverweis oder Annäherungsverbot aus und kann ein Strafverfahren einleiten. Frauenhäuser bieten betroffenen Frauen und ihren Kindern Schutz und Unterkunft – auch unabhängig von polizeilichen Maßnahmen. Zudem können sich Betroffene an die Fachstelle gegen häusliche Gewalt wenden, um sich vertraulich beraten zu lassen. Auch Beratungsstellen und Fachanwält*innen unterstützen bei den nächsten Schritten. Um den Gewaltkreislauf zu durchbrechen, ist eine weiterführende Beratung für alle Beteiligten wichtig.

Informationen zum Wohnungsverweisverfahren 

Sexualisierte Gewalt

Sexualisierte Gewalt bezeichnet sexuelle Handlungen, die gegen den Willen einer Person erfolgen – zur Befriedigung eigener Bedürfnisse und als Form von Machtausübung. Der Begriff macht deutlich: Es geht nicht um Sexualität, sondern um Gewalt. Das Spektrum reicht von sexueller Belästigung bis hin zu Vergewaltigung.

Vor allem Frauen und Mädchen sind betroffen, aber auch nichtbinäre und intergeschlechtliche Personen können sexualisierte Gewalt erleben. Laut Studien erfährt jede siebte Frau in Deutschland im Laufe ihres Lebens strafrechtlich relevante sexualisierte Gewalt; 60 % berichten von sexueller Belästigung. Die Täter stammen häufig aus dem sozialen Umfeld – Übergriffe geschehen oft dort, wo sich Betroffene sicher fühlen sollten, z. B. zu Hause oder am Arbeitsplatz.

Viele bringen die Taten aus Angst oder Scham nicht zur Anzeige.

Informationen zur Medizinischen Soforthilfe nach Vergewaltigung in Pforzheim finden Sie hier. Das Angebot ermöglicht Betroffenen eine vertrauliche medizinische Versorgung, Behandlung von Verletzungen sowie eine rechtsmedizinische Spurensicherung – auch ohne sofortige Anzeige bei der Polizei. So bleibt Betroffenen Zeit, in Ruhe zu entscheiden, ob sie rechtliche Schritte gehen möchten.

Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) definiert sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz als unerwünschtes, sexuell bestimmtes Verhalten, das die Würde der betroffenen Person verletzt. Dazu zählen sexuelle Anspielungen, obszöne Worte, unerwünschte Berührungen, Nachrichten mit sexuellem Inhalt und das Androhen oder Versprechen beruflicher Vorteile im Austausch für sexuelle Handlungen.

Laut einer Studie der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (2019) hat jede 11. erwerbstätige Person sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz erfahren, wobei Frauen doppelt so häufig betroffen sind. Dies zeigt, dass sexuelle Belästigung ein weit verbreitetes Problem ist, das körperliche, psychische und berufliche Folgen haben kann.

Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz gilt als Diskriminierung. Betroffene haben das Recht, sich sowohl gegen die Täter*innen zu wehren als auch vom Arbeitgeber Schutz und Unterstützung zu verlangen. Arbeitgeber sind verpflichtet, gegen sexuelle Diskriminierung vorzugehen und diese zu ahnden. In schweren Fällen, wie körperlichen Übergriffen, kann sexuelle Belästigung auch strafrechtlich verfolgt werden.

In Pforzheim haben sich Akteur*innen aus der Region zusammengeschlossen, um Hilfsangebote für Betroffene zu bündeln und auszubauen. Sie setzen sich aktiv gegen sexuelle Diskriminierung und Sexismus am Arbeitsplatz sowie in der Gesellschaft ein und entwickeln entsprechende Projekte und Veranstaltungen.

Hier gelangen Sie zur Seite des Netzwerks mit ausführlichen Informationen zu Belästigung am Arbeitsplatz