Zum Inhalt springen
  • Leichter Schneefall 2 °C
  • Kontrast
  • Leichte Sprache

Zuweisungen

Übertragungen (Geldleistungen) innerhalb des öffentlichen Bereichs. Sie sollen dem Empfänger die 

Erfüllung bestimmter Aufgaben ermöglichen. Folgende Zuweisungen und → Zuschüsse sind zu 

unterscheiden: 

  • für Investitionen und Investitionsförderungsmassnahmen 
  • (→ Zweckzuweisungen) 
  • für laufende Zwecke (allgemeine Zuweisungen) 
  • Schuldendiensthilfen 
  • Erstattungen von Verwaltungs- und Betriebsausgaben