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Übertragbarkeit von Haushaltsansätzen

Grundsätzlich gelten im Haushaltsplan veranschlagte Einnahmen und Ausgabenansätze nur für das betreffende Haushaltsjahr. Allerdings ist eine Übertragung von Haushaltsansätzen möglich. So können im Verwaltungshaushalt Ausgaben durch die Bildung von Haushaltsausgaberesten übertragbar gemacht werden, wenn dies eine sparsame Mittelbewirtschaftung fördert. Im Vermögenshaushalt gilt, dass alle Ausgabenansätze bis zur Fälligkeit der letzten Zahlung für ihren Zweck verfügbar bleiben. Die Übertragung von Haushaltsansätzen bei den Einnahmen des Vermögenshaushalts ist nur in ganz bestimmten Fällen möglich.