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Sammelnachweise

fakultative Bestandteile des Haushaltsplans, nur für Positionen des → Verwaltungshaushalts. Enthalten zusammengefasste Auflistungen von Einnahmen oder Ausgaben gleicher Gruppen oder mit engem sachlichen Zusammenhang (z. B. für sächliche Ausgaben, Personalausgaben). Dafür erscheint in den Abschnitten und Unterabschnitten der Einzelpläne nur ein einziger Ansatz, z. B. für Personalausgaben. Sammelnachweise erleichtern die Übersichtlichkeit und Lesbarkeit des Haushaltsplans.