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Rechnungsprüfung

Kontrolle der kommunalen Haushaltswirtschaft. Zu unterscheiden sind die örtliche und die überörtliche Prüfung. Bei der örtlichen Prüfung prüfen örtliche Prüfungseinrichtungen (ab einer bestimmten Gemeindegröße schreiben die Gemeindeordnungen die Einrichtung eines Rechnungsprüfungsamtes vor) die kommunale Haushaltswirtschaft, bei der überörtlichen überwacht der Staat die Gesetzmäßigkeit der Gemeindeverwaltung. Dabei werden die örtlichen Prüfungsergebnisse zugrunde gelegt.