Öffentliche Einrichtungen
Einrichtungen, die die Gemeinde im öffentlichen Interesse den Einwohnern zur Verfügung stellt. Dazu zählen z. B. Schulen, Kindergärten, Wasserversorgung, → kostenrechnende Einrichtungen. Sachen im Gemeingebrauch wie Strassen, Wege, Plätze und Verwaltungseinrichtungen i. e. S. (Personal, Amtsblatt, Rathaus etc.) zählen dagegen nicht zu den öffentlichen Einrichtungen.