Jahresabschluss
ist zum Ende eines jeden Wirtschaftsjahres für die kommunalen → Eigenbetriebe sowie für kommunale Krankenhäuser anzufertigen. Bestandteile sind die Bilanz, die Gewinn und Verlustrechnung und der Bericht über die Unternehmenssituation. Laut Gemeindehaushaltsverordnung sind die Jahresabschlüsse dem Haushaltsplan als Anlage beizufügen.