Haushaltssatzung
vom Rat beschlossen und von der Aufsichtsbehörde genehmigt, gibt sie dem Haushaltsplan seine Rechtsverbindlichkeit. Auf wenigen Seiten gibt die Haushaltssatzung Auskunft über das Haushaltsvolumen, die vorgesehenen Kreditaufnahmen, die Verpflichtungsermächtigungen, den Höchstbetrag der Kassenkredite und die Steuersätze (Hebesätze).