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Gesamtdeckung

→ der Haushaltsgrundsatz, dass alle Ausgaben durch alle Einnahmen gedeckt werden müssen. Im Gegensatz dazu steht die Einzeldeckung, die Einnahmen zur Deckung bestimmter Ausgaben zweckbindet. Eine Ausnahme vom Grundsatz der Gesamtdeckung bilden z. B. Beiträge (hier ist die Zweckbindung durch Gesetz vorgeschrieben) oder → Zuweisungen und → Zuschüsse für Investitionen (hier rührt die Zweckbindung aus Herkunft und Natur der Einnahmen).