Einzelpläne
gegliedert in Abschnitte und Unterabschnitte, und differenziert nach Einnahmen und Ausgaben, stellen sie den Haushaltsplan im engeren Sinne dar. Die Gliederung der Einzelpläne erfolgt nach Aufgaben der Gemeinde, z. B. Einzelplan 0 = Allgemeine Verwaltung, Einzelplan 1 = öffentliche Sicherheit und Ordnung.