Zum Inhalt springen
  • Leichter Schneefall 1 °C
  • Kontrast
  • Leichte Sprache

Bedarfszuweisungen

→ Zuweisungen, die im Einzelfall außergewöhnlichen (Not-)Lagen sowie besonderen Aufgaben Rechnung tragen sollen (→ Ausgleichsstock). Auf Bedarfszuweisungen besteht kein Rechtsanspruch.