Die Abstimmungsergebnisse werden zeitnah nach der jeweiligen Sitzung den einzelnen Tagesordnungspunkten hinzugefügt. Außerdem übertragen wir die Berichterstattung aus unserem Liveticker auf Mastodon in die jeweiligen Tagesordnungspunkte.
Sitzung des Gemeinderats am 23. Juni 2026
Bau-Turbo – Kommunale Leitlinien und Kriterien zur Anwendung in Pforzheim ("Pforzheimer Weg") | Weiterentwicklung des Quartiersmanagements | Städtische Strategie zur Sicherstellung inklusiver Kindertageseinrichtungen
TOP 1 & 1.1 | TOP 2: Bekanntgaben & Kenntnisnahmen
1. Bekanntgaben allgemeiner Art
1.1 Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 12.05.2026.
2. Kenntnisnahme der Niederschriften über die Sitzungen des Gemeinderats vom 29.07.2025, 16.12.2025 und 13.04.2026 (Die Niederschriften liegt zur Einsichtnahme bei der Schriftführerin auf)
TOP 3 – Vorlage S 0796
Verweisung der Anträge von Fraktionen und Gruppierungen
Folgende Anträge aus den Fraktionen und Gruppierungen werden in die Ausschüsse verwiesen:
- SPD-Fraktion: Antrag zur Schaffung von Abgabemöglichkeiten für Altkleider im Stadtgebiet
- SL/GP-Gruppierung & GR-Mitglied Di Fazio: Verkehrssicherheit an der Kreuzung Breslauer Straße / Haidachstraße
- Grüne/WIP/Die Linke-Gruppierung: Antrag auf Beitritt zum Rainbow-City-Netzwerk
- AfD-Fraktion: Übernahme der Patenschaft für die Landsmannschaft Ostpreußen in Baden-Württemberg
TOP 3.1 – Vorlage S 0752-2
Umbesetzung von Ausschüssen und Gremien
Antrag:
Es geht um die Umbesetzung folgender Ausschüsse und Gremien:
- Jugendhilfeausschuss
- Planungs- und Umweltausschuss
- Ausschuss für Wirtschaft und Digitalisierung
- Sparkasse Pforzheim Calw Zweckverband
- Stadtbau Aufsichtsrat
- Gemeinsamer Schulbeirat
TOP 4 – Vorlage S 0738
Barrierefreier Zugang Ortsverwaltung Huchenfeld - Grundsatz- und Baubeschluss
Antrag Gebäudemanagement:
Für bauliche Anpassungen des Verwaltungsgebäudes der Ortsverwaltung Huchenfeld genehmigt der Gemeinderat die Bereitstellung von Mitteln in Höhe von 326.453 Euro.
Hintergrund
Das Gebäude der Ortsverwaltung Huchenfeld entspricht derzeit nicht den geltenden Anforderungen an die Barrierefreiheit öffentlich zugänglicher Gebäude und weist brandschutztechnische Defizite auf.
Insbesondere fehlen ein stufenloser Zugang sowie eine barrierefreie vertikale Erschließung aller öffentlich relevanten Geschosse. Zudem bestehen brandschutztechnische Mängel hinsichtlich des zweiten baulichen Rettungsweges und weiterer sicherheitstechnischer Anforderungen.
Die Ortsverwaltung Huchenfeld ist eine zentrale Anlaufstelle für hoheitliche Verwaltungsleistungen (Melde‑, Ordnung‑, Sozial‑ und Bürgerdienste, Trauungen, öffentliche Veranstaltungen). Ohne bauliche Anpassung drohen erhebliche Einschränkungen der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen.
TOP 5 – Vorlage S 0550
Prüfung einer Einbahnstraßenregelung auf dem Innenstadtring
Antrag des Grünflächen- und Tiefbauamt:
Die Verwaltung wird beauftragt, ein geeignetes Fachbüro mit der Durchführung einer verkehrstechnischen Untersuchung für die Einrichtung eines Einbahnstraßenrings zu beauftragen. Kostenpunkt: 100.000 Euro.
Hintergrund
Der Pforzheimer Innenstadtring steht seit seiner Inbetriebnahme im Oktober 2014 wiederkehrend im Fokus politischer und öffentlicher Diskussionen. In der heutigen Verkehrsführung wird die Leistungsfähigkeit des Innenstadtrings insbesondere zu den Hauptverkehrszeiten von Teilen der Verkehrsteilnehmer als nicht ausreichend wahrgenommen. Dies betrifft vor allem die westliche Achse des Innenstadtrings, die am stärksten ausgelastet ist. Dort kommt es regelmäßig zu Wartezeiten an den Lichtsignalanlagen.
Vor diesem Hintergrund soll die Einrichtung einer Einbahnstraßenregelung auf dem Innenstadtring in Verbindung mit der Anlage von Kreisverkehren und dem Einsatz digitaler Verkehrsschilder verkehrstechnisch untersucht werden. Ziel der Untersuchung wäre es, fachlich belastbar zu bewerten, ob und unter welchen Voraussetzungen eine solche Lösung zu einer Verbesserung des Verkehrsablaufs beitragen könnte.
Vor dem Hintergrund der derzeit in Vorbereitung befindlichen Bewerbung der Stadt Pforzheim für eine weitere Landesgartenschau erhält eine solche Untersuchung zusätzliche strategische Bedeutung.
Neben der reinen Leistungsfähigkeit des Kfz-Verkehrs sollten dabei auch Fragen der städtebaulichen Entwicklung, der Erreichbarkeit der Innenstadt, der Aufenthaltsqualität, der Vernetzung von Grün- und Freiräumen sowie der Chancen einer möglichen Landesgartenschau-Bewerbung mit in den Blick genommen werden.
TOP 6 – Vorlage S 0760
Bau-Turbo – Kommunale Leitlinien und Kriterien zur Anwendung in Pforzheim („Pforzheimer Weg“)
Antrag des Planungsamtes:
Der Gemeinderat soll die Richtlinie zum Bau-Turbo beschließen.
Ziel ist ein eigenständiger „Pforzheimer Weg“, der die Schaffung zusätzlichen Wohnraums mit einer geordneten städtebaulichen Entwicklung, der Sicherung städtebaulicher und gestalterischer Qualität sowie einer qualitativen Aufwertung des direkten Wohnumfelds verbindet. Der Bauturbo soll in Pforzheim nicht zu ungesteuerter Verdichtung führen, sondern gezielt dort Anwendung finden, wo zusätzlicher Wohnraum städtebaulich sinnvoll, infrastrukturell vertretbar und mit den Entwicklungszielen der Stadt vereinbar ist.
Themenseiten: Bauen und Stadtentwicklung in Pforzheim
TOP 7 – Vorlage S 0764
Sanierungsgebiet "Innenstadt-Ost" Förderung Umbau und Sanierung Östliche Karl-Friedrich-Straße 1
Antrag des Planungsamts:
- Die Gewährung einer Förderung in Höhe von 3.000.000 € für den Umbau des Gebäudes Östliche Karl-Friedrich-Straße 1, Eigentümerin Stadtbau GmbH Pforzheim, aus dem Bund-Länder-Programm „Sozialer Zusammenhalt – Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten (SZP)“ wird beschlossen.
- Die Genehmigung einer überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung für das Jahr 2026 in Höhe von 2.930.000 € wird beschlossen.
- Die Bereitstellung von Mitteln im Haushalt 2028 in Höhe von 3.000.000 € wird beschlossen.
- Die Abweichung von der verwaltungsinternen Richtlinie zum Einsatz von Städtebauförderungsmitteln im Sanierungsgebiet „Innenstadt-Ost“ (erhöhter Maximalzuschuss, Absehen von Wohnnutzung im Förderobjekt, Eintrag einer Grunddienstbarkeit zum Ausschluss sanierungsschädlicher Nutzungen und Eintrag einer Sicherungshypothek zugunsten der Stadt zur Absicherung des Zuschusses) wird beschlossen.
Ziel und Begründung:
Bei der vorgesehenen Maßnahme handelt es sich um ein herausragendes Projekt mit besonderer städtebaulicher Bedeutung für die Innenstadt von Pforzheim. Der Umbau des Gebäudes in der Östlichen Karl-Friedrich-Straße 1 (ehemals Gebäude C & A) leistet einen wesentlichen Beitrag zur Stärkung des Handels- und Dienstleistungsstandorts und trägt maßgeblich zur Belebung der Innenstadt bei. Die förderfähigen Nettobaukosten betragen rund 13 Mio. €.
Die Stadtbau GmbH hat für das Objekt ein in Südwestdeutschland renommiertes Einzelhandelsunternehmen als Mieter gewonnen. Als prägender Anker kommt dem Projekt eine wichtige Impulsfunktion zu, insbesondere im Hinblick auf die weitere Entwicklung des Umfelds der Schlossberghöfe. Durch die Maßnahme verbessern sich die Rahmenbedingungen für zusätzliche Einzelhandelsansiedlungen in diesem Bereich deutlich. Die Höhe des vorgesehenen Zuschusses wurde im Vorfeld mit dem Regierungspräsidium Karlsruhe abgestimmt.
Infoseite: Sanierungsgebiet Innenstadt Ost
TOP 8 – Vorlage S 0780
Rahmenkonzeption für die Weiterentwicklung des Quartiersmanagements
Antrag Jugend- und Sozialamt:
- Die moderate Weiterentwicklung von Quartiersmanagementstrukturen wird grundsätzlich unterstützt.
- Die Verwaltung wird auf Grundlage der vorgelegten Rahmenkonzeption beauftragt, für ausgewählte Stadtgebiete Strukturen und Angebote des Quartiersmanagements zu entwickeln und dem Gemeinderat zur weiteren Beratung vorzulegen.
Hintergrund:
Die Gemeinderatsfraktion GRÜNE/WiP/Die LINKE hat am 21.01.2025 die „Etablierung eines Quartiersmanagements in allen Stadtteilen“ beantragt. Grundsätzlich begrüßt die Sozialplanung im Jugend- und Sozialamt diesen Vorschlag, da die Einführung von Strukturen des Quartiersmanagements bzw. der Gemeinwesenarbeit maßgeblich dazu beitragen kann, dass die Bürgerschaft aller städtischer Gebiete stärker aktiviert wird. Ein aktives Quartiersmanagement trägt dazu bei, die Lebensqualität vor Ort zu steigern. Auch zeigen zahlreiche Stimmen von Bürgerinnen und Bürgern – etwa im Beteiligungsprozess zur Erstellung des Sozialentwicklungsplans Inklusiv, in den Nachbarschaftsgesprächen oder auch in der "Quartier | Werkstatt" – dass der Wunsch nach und damit auch der Bedarf an derlei Strukturen stark ausgeprägt ist.
Mit Blick auf die gesamtstädtische Finanzsituation wiederum gilt es in diesem Bereich der sozialen Daseinsvorsorge, mit dem nötigen Augenmaß und in einer letztlich auch finanziell tragbaren Schrittfolge vorzugehen.
Vorgehensvorschlag:
Innerhalb eines Zweijahreszeitraums sollen – nach Genehmigung der Mittel im Doppelhaushalt - jeweils ein bis zwei Quartiersmanagementstrukturen etabliert werden, um schrittweise Erfahrungen zu sammeln und den Grundstein für ein, wenn auch nicht notwendigerweise flächendeckendes dann doch erweitertes Quartiersmanagement in Pforzheim zu legen.
Die konkrete Ausgestaltung soll sich an den jeweiligen Gegebenheiten vor Ort orientieren. Wo bereits Strukturen wie Bürgervereine, soziale Einrichtungen (z. B. Familienzentren, Diakoniepunkte) oder auch ehrenamtlich getragene Nachbarschaftsinitiativen vorhanden sind, soll an die gegebenen Strukturen angeknüpft werden. In Quartieren mit geringerer vorhandener Infrastruktur könnten hingegen neue Strukturen ggf. in Form eines eigenständigen QM aufgebaut werden. Denkbar sind also verschiedene Formate und Ausmaße.
TOP 9 – Vorlage S 0782
Städtische Strategie zur Sicherstellung inklusiver Kindertageseinrichtungen
Antrag des Jugend- und Sozialamts:
- Intensivkooperationseinrichtungen („Regel- und Schulkindergärten unter einem Dach“ in Form von Schwerpunkteinrichtungen) stellen auch weiterhin in Pforzheim den Regelfall dar.
- Die Verwaltung wird beauftragt, pädagogische Pforzheimer Standards als gemeinsame Arbeitsgrundlage für inklusive Bildung, Betreuung, Förderung und Erziehung aller Träger von Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet zu entwickeln.
- Über bestehende gesetzliche Regelungen und Normierungen im Bereich des barrierefreien bzw. barrierearmen Bauens hinaus, werden in Pforzheim keine für alle Kitabauten geltenden, zusätzlichen baulichen Vorgaben oder Standards eingeführt.
Hintergrund:
Inklusion bedeutet, dass alle Menschen selbstverständlich und gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können. Eine inklusive Kita ist demnach eine Kindertageseinrichtung, in der Kinder mit unterschiedlichen körperlichen, geistigen und sprachlichen Fähigkeiten, mit verschiedenen Entwicklungsständen, kulturellen und religiösen Hintergründen, Familiensprachen sowie aus unterschiedlichen sozialen Lebenssituationen gemeinsam betreut, gefördert und wertgeschätzt werden.
Die vom Landesjugendamt (KVJS) als sogenannte „Intensivkooperationen“ begrüßten kombinierten Kindertageseinrichtungen, d.h. Regeleinrichtungen und Schulkindergärten unter einem Dach, sind auch für Pforzheim weiterhin wünschenswert, um bedarfsgerechte Einrichtungen für Kinder mit und ohne Teilhabebeeinträchtigungen zur Verfügung zu stellen.
Inklusion ist Organisations- und Haltungsthema des jeweiligen Kitaträgers und Qualitätsmerkmal. Die Stadt Pforzheim als Träger der öffentlichen Jugendhilfe ist am fachlichen Austausch mit Trägern interessiert und zu diesem über die §§4 und 78 SGB VIII auch verpflichtet. Ziel ist es, sich zum Thema Inklusion in besonderer Weise zu verpflichten und einen gemeinsam getragenen Standard zu entwickeln. Dieser wird über Einrichtungen und Träger hinaus Qualitätsmerkmale definieren, die fachlich begründet, transparent und evaluierbar sind.
TOP 10 & 11 – Vorlage S 0765 & S 0733
Jahresabschlüsse Ganztagsschule Pforzheim GmbH | Vereinigte Stiftungen Pforzheim
Anträge der Stadtkämmerei:
- S 0765: Der Jahresabschluss der Ganztagesschule Pforzheim GmbH zum 31.07.2025, mit einem Jahresüberschuss von 46.578,47 € und einer Bilanzsumme von 3.006.349,03 € wird in der vorgelegten Form festgestellt und genehmigt. Der Jahresüberschuss soll den Gewinnrücklagen zugeführt werden.
- S 0773: Feststellung des Jahresabschlusses der Vereinigte Stiftungen der Stadt Pforzheim: Zahlungsmittelüberschuss der Ergebnisrechnung: 5.330,06 €; Endbestand an Zahlungsmitteln: 11.413,79 €.
TOP 12 – Vorlage S 0781
Fahrplanänderungen im Stadtverkehr Pforzheim in den Sommerferien 2026
Antrag Eigenbetrieb Pforzheimer Verkehrs- und Bäderbetriebe:
Dem Vorschlag der Regionalbusverkehr Südwest GmbH (RVS) auf vorübergehende Fahrplanänderung der Buslinien 2, 3 und 5 im Linienbündel „Stadtverkehr Pforzheim“ für den Zeitraum 30.07.2026 - 12.09.2026 wird zugestimmt.
Hintergrund:
Die RVS GmbH konnte durch die Reduzierungen des Fahrplans auf den Linien 2, 3 und 5 in den Sommerferien im Jahr 2025 eine Wiederholung des erhöhten Krankenstands von Mitarbeitenden des Jahres 2024 weitgehend vermeiden; die Zufriedenheit und die Urlaubsgewährung von Mitarbeitenden aus unterschiedlichsten Herkunftsländern konnte deutlich verbessert werden. Auch die Disponierenden der RVS GmbH wurden im Dienst entlastet.
Wie auch im Vorjahr ist die die RVS GmbH mit dem Vorschlag an die Verwaltung herangetreten, für den Zeitraum vom 30. Juli bis 12. September 2026, jeweils von Montag bis Samstag, Änderungen der bestehenden Fahrpläne der Buslinien 2, 3 und 5 vorzunehmen. Die konkreten Änderungen können Sie der Vorlage entnehmen:
TOP 12.1 – Vorlage S 0805
Teilnahme am Interessenbekundungsverfahren für das Förderprogramm des Bundes „Sanierung kommunaler Sportstätten – Schwimmbäder“ („SKS-Schwimmbäder“) 2026 mit der Sanierungsmaßnahme Konrad-Adenauer-Bad
Antrag Eigenbetrieb Pforzheimer Verkehrs- und Bäderbetriebe:
- Der Gemeinderat zieht diese Angelegenheit aufgrund der besonderen Wichtigkeit ohne Vorberatung gem. § 4 Absatz 2 der Hauptsatzung der Stadt Pforzheim an sich.
- Die Stadt Pforzheim bewirbt sich auf das Förderprogramm „Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten – Schwimmbäder“ („SKS Schwimmbäder“), Projektaufruf 2026 mit der Maßnahme „Sanierung des Konrad- Adenauer-Bades“
- Die erforderlichen Komplementärfinanzierungsmittel werden zur Verfügung gestellt und im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Pforzheimer Verkehrs- und Bäderbetriebe dargestellt.
- Die Finanzierung dieser Komplementärfinanzierungsmittelt erfolgt über eine erhöhte Ausschüttung der SWP Stadtwerke Pforzheim GmbH & Co. KG. Der Finanzierungsbeschluss steht unter dem Vorbehalt des entsprechenden Beschlusses der Gremien der SWP Stadtwerke Pforzheim GmbH & Co. KG.
- Die Verwaltung wird beauftragt:
- Die Anmeldung zum Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten – Schwimmbäder“ („SKS Schwimmbäder“) – Projektaufruf 2026 mit Darlegung der erforderlichen Aspekte rechtzeitig durchzuführen
- Die Gremienbeschlüsse bei der SWP Stadtwerke Pforzheim GmbH & Co. KG herbeizuführen
- Über das Ergebnis des Antrags (Aufnahme in das Programm zu berichten) und weitere Schritte darzustellen.
Erläuterung:
Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen fördert in einer neuen Förderrundes des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Sportstätten - Schwimmbäder“ („SKS Schwimmbäder“) den Abbau des Sanierungsstaus bei kommunalen Schwimmädern durch Unterstützung der Kommunen für überjährige investive Projekte zur nachhaltigen Modernisierung von Schwimmbädern. Hierfür werden 250 Mio. Euro zur Verfügung gestellt.
Die Bewerbungsfrist endet am 19.06.2026. Bis zu diesem Zeitpunkt muss eine sog. „Projektskizze“ eingereicht werden, in der das Projekt inkl. der zu erwartenden Kosten dargestellt wird. Der Beschluss über den Finanzierungsanteil der Kommune kann bis zum 03.07.2026 nachgereicht werden.
Im Förderprogramm werden Sanierungen bestehender Schwimmbäder berücksichtigt. Insbesondere gehört auch der Einbezug von Maßnahmen zur Erhöhung der Barrierefreiheit. In diesem Sinne sind bestehende Schwimmbäder grundsätzlich zu erhalten. Hier sind insbesondere auch energetische Standards einzuhalten.
Das Schulbad in der Konrad-Adenauer-Schule ist in einem schlechten baulichen und technischen Zustand und ist dringend sanierungsbedürftig. Die Maßnahme fügt sich in die Förderkriterien ein. Das Schulbad wird nach der Schulnutzung von Pforzheimer wassersporttreibenden Vereinen genutzt.
Für den Fall, dass keine entsprechenden Beschlüsse gefasst würden, wäre der Antrag auf Förderung durch das Bundesförderprogramm zurückzuziehen.
TOP 13 – Vorlage S 0777
Neufassung der Vergnügungssteuersatzung
Antrag Eigenbetrieb Stadtentwässerung Pforzheim (ESP):
Die biologische Reinigungsstufe der Kläranlage Pforzheim wird in Art und Umfang entsprechend der Variante „Neubau“ umgebaut. Die Gesamtkosten inklusive aller Nebenkosten betragen ca. 36 Millionen Euro. Die Finanzierung der Investition erfolgt über die Abwassergebühren und wird im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Stadtentwässerung Pforzheim (ESP) ausgewiesen.
Erläuterung:
Die biologische Reinigungsstufe der Kläranlage Pforzheim muss aufgrund des schlechten baulichen Zustandes der Betonbecken samt Maschinen- und Elektrotechnik zwingend ertüchtigt werden. Der Umbau mit Beckenersatz ermöglicht gleichzeitig eine erhebliche energetische Optimierung. Durch eine höhenmäßig optimierte Anordnung kann somit sehr viel Pumpenergie eingespart werden und damit der kostenintensive Stromverbrauch sowie die CO2-Emission erheblich gesenkt werden.
Es wurden verschiedenste Varianten des Umbaus und der Sanierung untersucht. Wie auch schon in der Vergangenheit wurde eine Weiternutzung der vorhandenen Bausubstanz angestrebt, um die Leistungsfähigkeit der Anlage zu erhalten und den wachsenden Anforderungen zu entsprechen. Nach monetärer sowie betrieblicher Bewertung von möglichen Varianten wird eindeutig der Komplettneubau der biologisch aktiven Stufe empfohlen.
