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Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung für allgemeinbildende Schulen

Beschreibung

Nach § 27 Abs. 2 Schulgesetz Baden-Württemberg ist der Schulträger berechtigt und verpflichtet, öffentliche Schulen einzurichten und fortzuführen (öffentliches Bedürfnis). Die Schulentwicklungsplanung ist daher stetige und fortlaufende Aufgabe des Schulträgers. Ausgehend von den Veränderungen in der Schullandschaft in Baden-Württemberg, den rechtlichen Rahmenbedingungen wie z. B. dem Schulwahlverhalten, der demografischen Entwicklung und dem im September 2021 beschlossenen generellen Rechtsanspruch auf einen ganztägigen Betreuungsplatz für Grundschüler/innen ab dem Schuljahr 2026/27 soll der ganzheitliche und dauerhaft angelegte Prozess der Schulentwicklungsplanung dem Gemeinderat eine langfristige Entscheidungsgrundlage zur bedarfsorientierten Weiterentwicklung der Schullandschaft in Pforzheim liefern.

 

 

Ziel Projekt/Vorhaben

Stärkung und Weiterentwicklung des Schulstandortes Pforzheim; 
Sicherstellung eines pädagogisch leistungsfähigen Schulsystems; 
Bedarfsgerechte Nutzung und ggf. Anpassung des Raumbestands; 
Konsequente Fortschreibung der Bedarfslagen im Schulsystem unter Berücksichtigung der Bevölkerungsentwicklung und rechtlichen Rahmenbedingungen

 

Zeitlicher Rahmen/ Meilensteine

Erarbeitung der Zahlenbasis für eine schulbezirksscharfe Schülerzahlenfortschreibung auf Basis der geborenen und in Pforzheim lebenden Kinder und unter Berücksichtigung von Wanderungsbewegungen und der Neubauentwicklung.

Beurteilung der Grundschulstandorte bzgl. vorhandener und Schaffung weiterer erforderlicher  Raumkapazitäten und Entwicklungsmöglichkeiten unter Berücksichtigung von bestehenden ganztägigen Betreuungsangeboten in Schulgebäuden und deren voraussichtlicher Entwicklung.

Erarbeitung von Übergangsszenarien von Grundschulen an weiterführende Schulen und Entwicklung von Varianten zu deren Entwicklungsbedarfen und -möglichkeiten unter Berücksichtigung der bestehenden Raumressourcen und ggf. baulicher Entwicklungsmöglichkeiten.

Entwicklung von Handlungsoptionen und -empfehlungen als Grundlage für die politische Diskussion und Entscheidung über die Umsetzung von konkreten Schulentwicklungsmaßnahmen und deren Berücksichtigung in der städtischen Finanzplanung.

Mit dem Grundsatzbeschluss zum Neubau der Gustav-Heinemann-Schule (Schulträger Enzkreis) auf dem städtischen Grundstück am Strietweg (Beschlussvorlage R 1067) wurde im Juli 2022 auch ein Meilenstein für die Schulentwicklung der Pforzheimer Schulen gesetzt, nachdem die Planungen für den Neubau der Gustav-Heinemann-Schule (Schulträger Enzkreis) um den Neubau der Bohrainschule (Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum mit dem Förderschwerpunkt Lernen) in Schulträgerschaft der Stadt Pforzheim erweitert werden. Dadurch könnten wachsende Raumbedarfe im Bereich der Buckenbergschule mit abgedeckt und zudem eine Rochadelösung geschaffen werden, in dem das derzeit von der Bohrainschule genutzte Schulgebäude in der Gustav-Rau-Straße zu einem zusätzlichen Grundschulstandort entwickelt wird, der v.a. die weiter wachsenden Bedarfe im Bereich Weiherberg, aber auch in Dillweißenstein abdecken könnte.

 

Sachstand

laufender Prozess

 

Handlungsfeld(er)

  • II - Bildung und Entwicklungschancen
  • Ziele
    • A Allen Kindern und Jugendlichen Bildungs- und Ausbildungschancen eröffnen
    • A Integration
    • B Begabungen fördern
    • B Bildungsberatung für alle zugänglich und bekannt machen
    • B Vereinbarkeit von Familie und Beruf
    • C Alle Jugendlichen am gesellschaftlichen Leben teilnehmen lassen --> Motivation
  • III - Miteinander und Teilhabe
  • Ziele
    • B Bedarfsgerechte Kinderbetreuung anbieten