Ausbau der Ganztagesbetreuung an Grundschulen
Beschreibung
Mit dem Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter soll eine Betreuungslücke geschlossen werden, die nach der Kita für viele Familien entsteht, sobald die Kinder eingeschult werden.
Dabei handelt es sich um einen individuellen Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung für 8 Std./Werktag (z.B. Mo-Fr 7:30-15:30). Durch Landesrecht können Schließzeiten von max. 4 Wochen bestimmt werden, somit beinhaltet der Rechtsanspruch eine Ferienbetreuung an voraussichtlich 10 Ferienwochen im Schuljahr.
Die Realsierung des Rechtsanspruchs ist in verschiedenen Betreuungsformen möglich (z. B. an Ganztagsschulen, an unter schulischer Aufsicht stehenden kommunalen Schulkindbetreuungsangeboten, an Horten an Schulen und an freien Horten). Der Rechtsanspruch der Grundschulkinder bezieht sich nicht auf ihre jeweilige Grundschule.
Ziel Projekt/Vorhaben
Umsetzung des Rechtsanspruchs im Rahmen des Ganztagsförderungsgesetzes (GaFöG). Der Rechtsanspruch wird für alle Grundschulkinder durch die ab 01.08.2026 geltende Fassung von §24 (4) SGB VIII geschaffen. Mit einer Schulgesetzänderung (Neueinführung § 8b SchG und weitere Anpassungen) wurde die Rechtsgrundlage geschaffen, mit der die Erfüllung des Rechtsanspruchs nach dem GaFöG neben Ganztagsschulen und betriebserlaubnispflichtigen Einrichtungen auch in unter schulischer Aufsicht stehenden Betreuungsangebote erfolgen kann.
Stufenweise Schaffung des Rechtsanspruchs ab Schuljahr 2026/27
Zeitlicher Rahmen / Meilensteine
Gemeinsame Sitzung des Jugendhilfeausschusses und des Gemeinsamen Schulbeirats am 27.10.2022:
Vorstellung eines ersten Ausblicks zum Thema Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Schulkindbetreuung
Erarbeitung eines Konzepts und konkreter Vorschläge zur standortbezogenen Umsetzung von Vorhaben seitens der Verwaltung in Abstimmung mit den Schulen und Trägern.
Sachstand
laufender Prozess
Handlungsfeld(er)
- II - Bildung und Entwicklungschancen
- Ziele
- A Allen Kindern und Jugendlichen Bildungs- und Ausbildungschancen eröffnen
- B Vereinbarkeit von Familie und Beruf
- III - Miteinander und Teilhabe
- Ziele
- B Bedarfsgerechte Kinderbetreuung anbieten