Vergleichsbehörde
Beschreibung
Die Vergleichsbehörde ist für die Durchführung des Sühneversuchs gemäß § 380 StPO vor der Erhebung von Privatklagen bei Hausfriedensbruch, Beleidigung, Verletzung des Briefgeheimnisses, Körperverletzung, Bedrohung und Sachbeschädigung zuständig.
Sonstiges
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