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Bewohnerparkausweis beantragen

Vor allem in größeren Städten ist in manchen Wohngebieten das Parken nur mit dem Bewohnerparkausweis erlaubt. Die Parkerlaubnis kann entweder nur zu bestimmten Zeiten oder rund um die Uhr gelten. Der Bewohnerparkausweis garantiert keinen festen Stellplatz.

Durch dieses System werden die Bewohnerinnen und Bewohner bei der Vergabe von Parkplätzen gegenüber anderen Autofahrerinnen und Autofahrern bevorzugt.

Stellplätze für Menschen mit Behinderungen sind von dieser Regelung ausgenommen.

 

Der Onlineantrag ist vorübergehend nicht verfügbar. Bitte vereinbaren Sie einen Termin im Bürgercentrum.

Zuständige Verwaltungsstellen

Voraussetzungen

  • Sie sind im Bewohnerparkgebiet meldebehördlich registriert und Sie wohnen dort auch tatsächlich.
  • Das Fahrzeug ist auf Sie zugelassen oder
  • Sie nutzen das Fahrzeug dauerhaft.
    Wenn das Fahrzeug auf einen anderen Halter zugelassen ist, benötigen Sie eine Bestätigung des Halters oder der Halterin, dass Ihnen das Fahrzeug dauerhaft zur Nutzung überlassen wurde.

Verfahrensablauf

Sie können den Bewohnerparkausweis entweder online über das Serviceportal oder vor Ort beantragen.

Bitte vereinbaren Sie für die Beantragung vor Ort einen Termin mit dem Bürgercentrum:

Online-Terminvergabe im Bürgercentrum

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

  • Führerschein
  • Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil I
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
  • wenn eine andere Person den Antrag stellt: Bestätigung des Fahrzeughalters oder der Fahrzeughalterin

Kosten

Bewohnerparkausweis Neuaustellung/Verlängerung: 30,70 €

Änderung der Adresse/des Kennzeichens: 2,50 €

Ausstellung wegen Verlust: 2,50 €

 

Hinweise

Keine

Rechtsbehelf

Widerspruch

Rechtsgrundlage

§ 45 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) (Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen) in Verbindung mit der jeweiligen örtlichen Satzung

Freigabevermerk

Stadt Pforzheim, 29.08.2022