Naturschutz
Eine intakte Natur nicht nur für uns, sondern auch für die nachfolgenden Generationen zu erhalten ist eine vorrangige gesellschaftliche Aufgabe. Darüber hinaus ist eine vielgestaltige Kultur- und Naturlandschaft auch ein positiver Faktor für den Wirtschaftsstandort Pforzheim. Zur Bewahrung der Natur sehen die Naturschutzgesetze des Bundes und des Landes Baden-Württemberg die Möglichkeit vor, besonders wertvolle Flächen unter Schutz zu stellen.
In Pforzheim sind Flächen folgender Schutzkategorien vertreten:
Schutzgebiete nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der EU (FFH-Gebiete)
- Landschaftsschutzgebiet (LSG)
- Naturschutzgebiete (NSG)
- Flächenhaftes Naturdenkmal (FND)
- Besonders geschützte Biotope (§24a-Biotope)
- Naturpark Schwarzwald Bereich Mitte/Nord
- Bannwald (BW)
- Schonwald (SW)
- Waldbiotope nach §30a Landeswaldgesetz
- Wasserschutzgebiete (WSG)
- Überschwemmungsgebiete
Als untere Naturschutzbehörde überwacht das Amt für Umweltschutz die Einhaltung naturschutzrechtlicher Vorschriften und Verordnungen, koordiniert Landschaftspflege- und Naturschutzmaßnahmen und ist Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger.
Zuständige Verwaltungsstellen
Freigabevermerk
Stadt Pforzheim