Gewässerschutz | Grundwasser und Oberflächengewässer
Wasser, als entscheidende Grundlage alles Lebendigen, ist beispielsweise als Grundnahrungsmittel nicht zu ersetzen. Um die Trinkwassergewinnung aus Grundwasser langfristig sicherzustellen, sind mögliche Belastungen von Grund- und Oberflächenwasser auf ein Minimum zu reduzieren sowie bereits eingetretene negative Auswirkungen auf ein Gewässer zu beseitigen. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf dem Vorsorgebereich, damit nachteilige Einwirkungen auf ein Gewässer - und damit auf die Menschen - erst gar nicht entstehen.
Zentrale Vorschriften des Gewässerschutzes (bezogen auf Oberflächen- und Grundwasser) sind das Wasserhaushaltsgesetz des Bundes sowie das Wassergesetz für Baden-Württemberg. Daneben regeln umfangreiche Verordnungen von Bund und Land den umweltgerechten Umgang mit dem Me-dium Wasser. Zuständig für die Umsetzung dieser vielfältigen Aufgaben ist das Amt für Umweltschutz als untere Wasserbehörde. Hier finden Sie Ansprechpartner für
- die Erteilung von Auskünften zum Gewässerschutz
- die Beratung betroffener Bürger, Betriebe und Fachbüros sowie der Stadtverwaltung
- die Durchführung von wasserrechtlichen Zulassungsverfahren
- den Erlass von Rechtsverordnungen (Wasserschutzgebiete, Überschwemmungsgebiete)
- die Beratung von Privaten (z.B. beim Hausbau im Wasserschutzgebiet )
- die Beurteilung von Gewässerverunreinigungen und der erforderlichen Maßnahmen, auch bei Gefahr im Verzug
- die Anordnung von Schutz-, Sicherungs- und/oder Sanierungsmaßnahmen zum Grundwasserschutz
Zuständige Verwaltungsstellen
Voraussetzungen
Zuständige Stelle
In fachtechnischen Fragen:
Matthias Hinsch, Tel.: 07231/39 2932
matthias.hinsch(at)stadt-pforzheim.de
Dr. Jürgen Hammer
Tel.: 07231/39 2236
juergen.hammer(at)stadt-pforzheim.de
In rechtlichen Fragen:
Harald Ruf, Tel.: 07231/39 2189
harald.ruf(at)stadt-pforzheim.de
Vertiefende Informationen
Siehe auch: Wasserschutzgebiete in Pforzheim
Freigabevermerk
Stadt Pforzheim, 6.12.2017