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Bodenschutz- und Altlastenkataster – örtliche Zuständigkeit

Der Boden bedarf besonderen Schutzes, weil er einerseits als praktisch nicht regenerierbare Ressource und Lebensgrundlage überlebensnotwendig ist und er andererseits insbesondere in den letzten Jahrzehnten durch verschiedene Inanspruchnahmen und Belastungen zunehmend – meist irreversibel – verbraucht wird.

Ziel des Bodenschutzes ist es daher, nachhaltig die Funktionen des Bodens zu sichern oder wiederherzustellen. Hierzu sind schädliche Bodenveränderungen abzuwehren, Böden und Altlasten sowie hierdurch verursachte Gewässerverunreinigungen zu sanieren und Vorsorge gegen nachteilige Einwirkungen auf den Boden zu treffen.

Der Begriff der schädlichen Bodenveränderungen umfasst Beeinträchtigungen der Bodenfunktionen, die geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für den Einzelnen oder die Allgemeinheit herbeizuführen.

Als Altlasten gelten stillgelegte Abfallbeseitigungsanlagen sowie sonstige Grundstücke, auf denen Abfälle behandelt, gelagert oder abgelagert worden sind (sogenannte Altablagerungen), und Grundstücke stillgelegter Anlagen, auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen worden ist (sogenannte Altstandorte). Das Amt für Umweltschutz erteilt je nach Bedarf Auskunft darüber, ob für ein Grundstück ein Altlastverdacht vorliegt. Voraussetzung hierfür ist allerdings die Vorlage einer entsprechenden Einverständniserklärung des Eigentümers.

Zentrale Vorschriften des Bodenschutzes sind das Bundes-Bodenschutzgesetz sowie die Bodenschutz- und Altlastenverordnung. Diese werden ergänzt durch die Vorschriften des Landesbodenschutz- und Altlastengesetzes.

Das Amt für Umweltschutz als untere Bodenschutz- und Altlastenbehörde vollzieht in rechtlicher und fachtechnischer Hinsicht sowohl die Aufgaben des vorsorgenden Bodenschutzes als auch die Altlastenbeurteilung einschl. der Durchführung entsprechender Sanierungs- und Sicherungsmaßnahmen. Es werden dabei im Wesentlichen folgende Aufgaben erfüllt:

  • Erteilung von Auskünften zum Bodenschutz und zur Altlastenproblematik
  • Beratung betroffener Bürger und Betriebe
  • Durchführung von historischen Altlastenerhebungen
  • Beurteilung und Abschätzung eventuell vorhandenen Gefahrenlagen
  • Betreuung und Überwachung von Untersuchungs-, Sicherungs- und Sanierungsmaßnahmen
  • Durchführung von Zulassungsverfahren im Zusammenhang mit Altlastenmaßnahmen
  • Anordnung von Sanierungsmaßnahmen, Erstellen von Sanierungsplänen
  • die Bearbeitung von Unfällen mit wassergefährdenden Stoffen

Zuständige Verwaltungsstellen

Zuständige Stelle

In fachtechnischen Fragen:

Matthias Hinsch

Tel.: 07231/39 2932

matthias.hinsch(at)stadt-pforzheim.de

Dr. Jürgen Hammer

Tel.: 07231/39 2236

juergen.hammer(at)stadt-pforzheim.de

In rechtlichen Fragen:

Harald Ruf

Tel.: 07231/39 2189

harald.ruf(at)stadt-pforzheim.de

Freigabevermerk

Stadt Pforzheim, 6.12.2017