Südstadtschule
Schultyp
Grundschulen
Die Grundschule ist die gemeinsame Grundstufe des Schulwesens. Sie vermittelt Grundkenntnisse und Grundfertigkeiten. Ihr besonderer Auftrag ist die Hinführung der Schüler/ Innen von den spielerischen zu den schulischen Formen des Lernens und Arbeitens.
Werkrealschulen
Die zentralen Zielsetzungen der Hauptschule sind:
- Förderung der Fähigkeit zur eigenständigen Lebensgestaltung
- Aufbau von Verständnis und Toleranz für Menschen in unterschiedlichen Lebenslagen
- Entwicklung eines Verantwortungsbewusstseins für sich und andere
- Anbahnung des lebenslangen Lernens
Schulprofil Inhalt
Gewaltprävention
Es besteht Einigkeit darin, dass Formen von Aggression und Gewalt ein gesamtgesellschaftliches Phänomen, nicht aber ein spezifisch schulisches Problem sind.
Insofern handelt es sich weniger um den Komplex "Gewalt in der Schule" als vielmehr um das Themenfeld "Schule und Gewalt". Das heißt nicht, dass Schule sich der Verantwortung entziehen kann, Entwicklungen, Ursachen und Prozessen, die aggressionsbestimmtes Verhalten oder Gewaltbereitschaft fördern - dazu gehören auch fremdenfeindliche und rechtsextremistische Strömungen - mit allen Mitteln nachhaltig entgegenzuwirken. Hierfür bedarf sie der Unterstützung aller gesellschaftlich relevanten Institutionen, insbesondere auch im unmittelbaren schulischen Umfeld.
Durch Bildung schulbezogener Teams/Netzwerke - aus Lehrerinnen und Lehrern, Schulsozialarbeitern und Polizei erfolgen sowohl Präventivmaßnahmen als auch Intervention bei Regelverstößen.
Projekte mit außerschulischen Partnern
Es handelt sich um Projekte, die einerseits geeignet sind, die Schüler bei der Entwicklung ihrer gestalterischen und kreativen Fähigkeiten über die Eröffnung neuer Lernwege zu fördern und andererseits zur Persönlichkeitsstabilisierung sowie zur Verbesserung der Zukunftschancen beizutragen. Anzuführen sind hier Projekte in Kooperation mit Vereinen, sozialen Einrichtungen der Stadt, Wirtschaft und Handwerk oder auch Jugendbegleiter.
Betreuungsformen
Hausaufgabenbetreuung
Die Hausaufgabenbetreuung erfolgt durch freie Träger an der Schule.
Jugendsozialarbeit an Schulen
Zentrale Aufgabe der Schulsozialarbeit ist Unterstützung individuell beeinträchtigter und sozial benachteiligter Schülerinnen und Schüler durch Sozialarbeiter/Innen, die in Absprache mit Schulleitung und Lehrkräften Kinder und Jugendliche bei der Integration in Schule und soziales Umfeld unterstützen und helfen, ihre schulischen Leistungen zu verbessern.
Mittagstisch
Angebot eines Mittagessens, z. B. im Rahmen eines Ganztagesangebots an Schulen.
Schulkindbetreuung (Hort an der Schule)
Hort an der Schule
Der Hort an der Schule zeichnet sich durch ein Betreuungs-, Förder- und Freizeitangebot aus, welches durch geschultes pädagogisches Personal durchgeführt wird. Die Betreuung und Förderung der Grundschulkinder außerhalb der Unterrichtszeiten findet dabei im Schulgebäude oder in unmittelbarer Nähe zur Schule statt. Diese Angebotsform ist schulgebunden und kann nur von Kindern der jeweiligen Schule besucht werden.
Neben der Hausaufgabenbetreuung und Lernförderung bietet der Hort an der Schule den Kindern ein umfängliches freizeitpädagogisches Angebot, welches auch in den Schulferien stattfindent (Schließzeiten: 4 Wochen). Zudem werden die Kinder jeden Tag je nach gewählten Modul mit einem frischen Mittagessen versorgt. Die Familien haben die Möglichkeiten folgende Module zu buchen:
- Modul 1: 06:45 – 13:00 Uhr
- Modul 2: 06:45 – 15:00 Uhr
- Modul 3: 06:45 – 17:00 Uhr
Insgesamt gibt es an elf von 18 Grundschulen einen Hort an der Schule. Alle Horte an Schulen werden von freien Trägern betrieben. Die Anmeldung für den Hort an der Schule erfolgt direkt über den Träger der Einrichtung.
Die Platzvergabe erfolgt nach folgender Prioritätenliste:
- Priorität 1: Kinder von berufstätigen Alleinerziehenden bzw. berufstätigen Eltern
- Priorität 2: Kinder, deren Aufnahme eine notwendige Unterstützung zur Zielerreichung ist
- Priorität 3: Kinder arbeitssuchender Eltern
- Priorität 4: Alle Kinder, die nicht unter die Prioritäten 1 - 3 fallen
Elternbeiträge
Zum 01. Januar 2021 ist ein neues Beitragssystem für die Kostenbeteiligung zur Kinderbetreuung eingeführt worden. Die Kostenhöhe für Ihren Anteil an den Betreuungskosten orientiert sich an Ihrer Einkommenshöhe.
Damit wir Ihr anrechenbares Einkommen genau ermitteln können, benötigen wir einige Angaben. Bitten nutzen Sie hierfür das Online-Formular.